Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, müssen alle unbesetzten, verfügbaren Wohnungen und Einfamilienhäuser bis am 2. Juni 2023 bei der Gemeinde gemeldet werden.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2023 ist der 1. Juni 2023.

Alle Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei Gansingen, unter Angabe der Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer), bis zum 2. Juni 2023 telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Anzugeben sind auch leer stehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.

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