Ein Aargauer verursachte einen tödlichen Autounfall. Weil er am Handy und so abgelenkt war, wurde er zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
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Der Fahrer dieses Seats verursachte im September vergangenen Jahres einen tödlichen Unfall, weil er am Handy war. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann kollidierte mit einem Velofahrer, weil er am Handy war.
  • Ein Gericht verurteilte den Automobilisten deshalb zu einer bedingten Haftstrafe.
  • Er sei «im Blindflug unterwegs» gewesen, so die Begründung.
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Ein Jahr nach dem Unfall auf der Benkenstrasse in Oberhof AG stand der Unfallverursacher am Dienstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg. Ihm wurden die fahrlässige Tötung eines 55-jährigen Velofahrers vorgeworfen.

Im September vergangenen Jahres fuhr der Beschuldigte das Opfer von hinten an, sodass es über das Auto flog und verstarb. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Busse von 4000 Franken.

Der Grund für die hohe geforderte Strafe: Der Unfallverursacher soll von seinem Handy abgelenkt gewesen sein. Darauf deutet eine Auswertung des Smartphones hin. So soll er es kurz vor dem Unfall mehrfach entsperrt und durch Tiktok-Videos gescrollt haben. Dadurch sei seine Aufmerksamkeit ungenügend auf die Strasse gerichtet gewesen, argumentierte die Staatsanwältin, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Tiktok
Tiktok kann eine Ablenkung sein – und wie im Falle von Oberhof AG zu tödlichen Unfällen führen. (Symbolbild) - keystone

Der Unfallverursacher machte hingegen eine «Fehleinschätzung der Gesamtsituation» für den Unfall verantwortlich. Sein Handy sei auf dem Beifahrersitz gelegen, er habe einfach mit der Hand über das Display gescrollt. Es habe seine Aufmerksamkeit nicht beeinflusst, Tiktok sei bloss im Hintergrund gelaufen.

Zudem habe der Beschuldigte das Smartphone in den 26 Sekunden vor der Kollision nicht bedient, argumentiert auch der Verteidiger. Er habe den Abstand beim Überholen falsch eingeschätzt.

Drei Zeugen sagten aber aus, dass sie den Eindruck gehabt hätten, der Fahrer sei abgelenkt gewesen. Er habe den Velofahrer gar nicht wahrgenommen.

Gericht: Unfallverursacher war «im Blindflug unterwegs»

Das Gericht entschied deswegen zugunsten der Staatsanwaltschaft: Der Beschuldigte sei «im Blindflug unterwegs» gewesen. Ob er das Handy im Moment des Unfalls bedient habe, spiele deswegen keine Rolle. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

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Eine Busse muss er aber nicht noch zusätzlich bezahlen: Mit der Schuld, die er auf sich geladen habe, sei der Unfallverursacher schon genug bestraft, so das Gericht.

Bei der Verhandlung zeigte er sich auch reuig: «Ich kann mir gar nicht vorstellen, was die Familie des Opfers durchmachen muss», sagte er unter Tränen.

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