Hundekurse im Kanton Freiburg sind wieder obligatorisch
Mit 95 zu 4 Stimmen hat der Grosse Rat in Freiburg am Mittwoch, 8. Februar 2023, Kurse für Hundehalter gesetzlich wieder obligatorisch gemacht.

Die eidgenössischen Räte hatten auf 2017 das 2008 eingeführte nationale Obligatorium für Hundekurse aufgehoben.
Seither können die Kantone selber entscheiden, ob sie solche Kurse verlangen. Ungefähr die Hälfte der Kantone hat sich bislang dafür entschieden.
Zu ihnen gehört nun auch Freiburg. Die Kurse werden mindestens fünf Theoriestunden umfassen, wie Staatsrat Didier Castella im Parlament sagte.
Hund und Halter werden geprüft
Besucht werden müssen die Kurse von Personen, die noch nie einen Hund hatten oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben.
Spätestens anderthalb Jahre nach der Registrierung des Hundes müssen der Halter und das Tier zur Prüfung antreten.
Dabei wird überprüft, ob der Halter seinen Hund im Griff hat und ob das Tier allenfalls Menschen oder andere Tiere gefährdet.
Prüfung kann wiederholt werden
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wenn der Halter oder der Hund stets scheitert, können die Behörden Sicherheitsmassnahmen anordnen.
Dazu zählen die Anordnung weiterer Kurse, der Einbezug eines Tierarztes sowie Leinen- und Maulkorbzwang.
Im Kanton Freiburg wurden im Jahr 2019 insgesamt 107 Menschen von einem Hund gebissen. In 22 Fällen waren Kinder betroffen.