Gemeinde Wollerau übernimmt Aufgaben im Bereich Asyl wieder selbst
Wie die Gemeinde Wollerau mitteilt, wird die Leistungsvereinbarung zur Abwicklung der Aufgaben mit der Gemeinde Freienbach zum 1. Januar 2024 aufgelöst.

Per 1. Januar 2024 wird die Gemeinde Wollerau die operativen Aufgaben im Bereich der Unterbringung und der Betreuung der ihr von Bund und Kanton zugewiesenen Asylsuchenden wieder selbst übernehmen.
Die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Freienbach und die damit verbundene Abwicklung der Aufgaben durch die Nachbargemeinde wird auf diesen Zeitpunkt hin ausser Kraft gesetzt.
Nach der Auflösung des Sozialzentrums Höfe per 1. April 2021 haben sich die Gemeinden Freienbach und Wollerau für eine weitere Zusammenarbeit im Bereich des Asylwesens entschieden.
Integrationsprozess soll verstärkt werden
Per Ende Dezember 2023 wird die damit verbundene Leistungsvereinbarung nun aufgelöst.
Die Gemeinde Wollerau wird die ihr zugewiesenen Asylsuchenden künftig mit den bestehenden Mitarbeitenden der Abteilung Gesellschaft betreuen.
Die Gemeinde erhofft sich, durch die Nähe zu den Klienten den Integrationsprozess verstärken zu können.