Geflüchtete Personen aus der Ukraine in Wollerau
Wie die Gemeinde Wollerau mitteilt, wurde eine Ukraine Task-Force ins Leben gerufen, um aktuelle und mögliche künftige Herausforderungen bewältigen zu können.

Die Gemeinde Wollerau wurde durch Betroffene selbst oder ihnen nahestehende Bekannte und Verwandte über die Anwesenheit von geflüchteten Personen aus der Ukraine in Wollerau informiert. Alle Geflüchteten sind aktuell bei privaten Gastgeberinnen und Gastgebern untergekommen.
Bereits seit Jahren ist der Gemeinderat bestrebt, bezahlbaren Sozial- und Asylwohnraum zu finden. Diese Thematik hat er unlängst anlässlich seiner Klausur im November 2021 erneut thematisiert. Durch den Ukrainekrieg und die damit verbundene Vorbereitung auf verschiedene mögliche Szenarien erfährt die Thematik nun zusätzliches Gewicht.
Die Gemeinde prüft aktuell alle Optionen sorgfältig. Für die Unterbringung von Geflüchteten nicht in Frage kommen die GAT-Wohnungen der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt. Diese stehen seit 2018 leer und die technischen Einrichtungen sind seitdem ausser Betrieb.
Durch das bevorstehende Neubauprojekt der Stiftung und den damit verbundenen Abbruch der Wohnungen bildet eine zeitintensive und teure Sanierung keine zielführende Alternative.
Orientierung am kantonalen Leitfaden
Unter den Geflüchteten, die sich in Wollerau niedergelassen haben, befinden sich auch Kinder und Jugendliche. Die Gemeinde steht mit den Eltern in Kontakt. Seit Montag, 14. März 2022, steht den Kindern im Kindergarten und Primarschulalter ein Lerngefäss zur Verfügung. Damit will die Gemeinde den Kindern eine Tagesstruktur zur Verfügung stellen und die Integration in Regelklassen evaluieren und vorbereiten.
Die Primarschule Wollerau orientiert sich dabei am kantonalen Leitfaden «Einschulung der Flüchtlingskinder in die Volksschule» und stellt ein Lerngefäss sicher. Die Zuteilung in die Regelklassen erfolgt nach individueller Beurteilung durch die Schulleitung. Erste Kinder werden ab nächster Woche bereits den Regelklassen zugeteilt.
Für administrative Belange zum Aufenthalt in der Schweiz in Verbindung zum Schutzstatus S wenden sich geflüchtete Personen oder deren Angehörige bitte an die Bundesbehörden.