Wie das Amt für Umwelt in Thurgau mitteilt, erfüllt die Trinkwasserfassung Pfütziacker in Etzwilen nicht die Wasserqualitätsstandards. Eine Untersuchung folgt.
Trinkwasser
Trinkwasser läuft in ein Glas. (Symbolbild) - dpa
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Aktuell genügt die Wasserqualität der Trinkwasserfassung Pfütziacker in Etzwilen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Deshalb untersuchen die Kantone Thurgau und Schaffhausen nun das Gebiet rund um die Wasserfassung. An einer Informationsveranstaltung wurden die Grundeigentümer sowie Bewirtschafter über das Pilotprojekt informiert.

Die Trinkwasserfassung Pfütziacker in Etzwilen liegt auf dem Gebiet der Thurgauer Gemeinde Wagenhausen. Das Grundstück sowie die Grundwasserfassung gehören allerdings der Schaffhauser Stadt Stein am Rhein. Das Trinkwasser der Fassung ist durch zu hohe Nitratwerte verunreinigt und muss von der Wasserversorgung Stein am Rhein mit Wasser aus anderen Fassungen gemischt werden, damit es den gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser entspricht.

Zuströmbereiche müssen bezeichnet werden

In solchen Fällen müssen die Kantone sogenannte Zuströmbereiche bezeichnen, um die Wasserqualität zu schützen. Ein Zuströmbereich umfasst das Gebiet, aus dem ungefähr 90 Prozent des Grundwassers einer im öffentlichen Interesse stehenden Grundwasserfassung stammt.

Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau sowie das Interkantonale Labor Schaffhausen haben deshalb ein Pilotprojekt gestartet, um den Zuströmbereich der Fassung genauer zu untersuchen. Am 19. September wurden die Grundeigentümer und Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen im Projektperimeter informiert.

Pilotprojekt soll Grundwasservorkommen genauer untersuchen

Im Pilotprojekt wird das Grundwasservorkommen unter Etzwilen mithilfe von Sondierbohrungen genauer untersucht. Ziel ist es, herauszufinden, wie ausgedehnt der Zuströmbereich ist, das heisst wie gross das Gebiet ist, aus dem 90 % des Trinkwassers der Wasserfassung gewonnen wird.

In einer späteren Projektphase wird untersucht, an welchen Stellen durch Abschwemmung oder Auswaschung das Grundwasser im Zuströmbereich verunreinigt wird, damit für diese Gebiete Massnahmen definiert werden können. Dazu gehören gemäss Gewässerschutzverordnung beispielsweise Verwendungseinschränkungen für Mineraldünger, Anpassungen beim Ausbringen von Hofdünger oder auch Anpassungen der Produktionsweise.

Neben den beiden Umweltämtern und den betroffenen Gemeinden begleiten auch das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau sowie der Verband Thurgauer Landwirtschaft das Projekt. Damit wird gewährleistet, dass das Vorgehen und die spätere Bestimmung der Massnahmen möglichst breit nachvollzogen und mitgetragen werden.

Bisher wurden im Kanton Thurgau keine Zuströmbereiche ausgeschieden. Die Ausscheidung des Zuströmbereichs Pfütziackers ist deshalb ein Pilotprojekt.

Grundwasserverhältnisse werden über eine längere Zeit aufgezeichnet

Bereits 1967 wurde das Grundwassergebiet im Untergrund von Etzwilen mit 17 Sondierbohrungen erkundet. Die Ausdehnung des Grundwasserleiters ist deshalb bereits genügend genau bestimmt.

Mit den aktuellen Untersuchungen werden die Grundwasserverhältnisse über eine längere Zeit aufgezeichnet. Mit fünf Sondierbohrungen, die im Oktober 2023 zu Messstellen ausgebaut werden, werden nun die Wissenslücken geschlossen.

Die hydrogeologischen Untersuchungen werden durch Wasseranalysen aus dem Grundwasser sowie den umliegenden Quellen und Oberflächengewässern ergänzt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Grundwassermodell erstellt und damit der Zuströmbereich bezeichnet.

Ende 2024 soll die erste Phase des Projekts mit der Dimensionierung des Zuströmbereichs abgeschlossen sein. In einer weiteren Phase werden im Zuströmbereich Massnahmen zur Verbesserung der Grundwasserqualität bestimmt.

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