Wie die Gemeinde Wagenhausen berichtet, müssen Stimmzettel ins kleine Stimmzettelcouvert eingelegt werden.
Auszählung der Stimmzettelkuverts . (Symbolbild)
Auszählung der Stimmzettelkuverts . (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Es wird immer mehr brieflich abgestimmt. Leider müssen dabei auch ungültige Stimmzettel aussortiert werden.

Die ausgefüllten Stimmzettel werden nicht oder nur zum Teil ins kleine Stimmzettelcouvert verpackt.

Da das Stimm- und Wahlgeheimnis in solchen Fällen nicht gewahrt ist, müssen solche Stimmzettel für ungültig erklärt werden.

Stimmzettel müssen ins kleine Stimmzettelcouvert eingelegt werden

Die Gemeinde bittet darauf zu achten, sämtliche Stimmzettel (unabhängig der Farbe oder anderen Kriterien) ins kleine Stimmzettelcouvert einzulegen, dieses zu verschliessen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis ins Stimmmaterialcouvert zu verpacken.

Dieses kann im Anschluss frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus in Kaltenbach eingeworfen werden.

Jedes Couvert darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten.

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