Thurgauer Gemeinden können auch im kommenden Jahr wegen der Corona-Pandemie Urnenabstimmungen an Stelle von Gemeindeversammlungen durchführen. Der Grosse Rat segnete am Mittwoch die entsprechende Regelung ab, die bis Ende März 2022 gilt.
Volketswil Urne Abstimmungen Zürich
Eine Zürcher Wahlurne. (Symbolbild) - keystone
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Die Regierung hatte die Regelung als Corona-Notstandsmassnahme erlassen. Die Pandemie bedinge nach wie vor gesundheitliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Massnahmen, die zu Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben führten, heisst es in der Vorlage.

Auf diese Weise kann in den Gemeinden an der Urne über Budget, Steuerfuss, Sachgeschäfte und Ersatzwahlen entschieden werden, wenn Bürgerversammlungen wegen der Corona-Schutzmassnahmen nicht möglich sind. Eine solche Regelung hatte der Thurgau bereits in diesem Jahr.

Der Rat hiess die Vorlage mit 104 zu 6 Stimmen gut. Einzig aus der SVP kam vereinzelt Widerstand. Es sei nicht mehr angezeigt, von einer «grossen Not» zu sprechen, wie es die Kantonsverfassung für Notstandsmassnahmen vorschreibe, wurde argumentiert.

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