Thurgauer Regierungsrat räumt falsche Information ein

In der Abstimmungsbotschaft zum Steuerpaket gebe es eine falsche Aussage. Dies räumt der Thurgauer Regierungsrat in einer Klarstellung wenige Tage vor dem kantonalen Urnengang am 9. Februar ein.

Thurgau
Flagge des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - Keystone

In der Botschaft zur Abstimmung über das Steuerpaket werde auf den Seiten 3, 4, 6 und 7 ausgeführt, dass der Kanton Thurgau bei einer Senkung des Gewinnsteuersatzes im interkantonalen Vergleich vom ersten Drittel ins Mittelfeld zurückfalle, teilte der Thurgauer Regierungsrats am Dienstag mit. «Diese Aussage ist in dieser Form falsch», hiess es weiter.

Richtig sei, dass sich der Thurgau bis 2009 im vorderen Drittel befunden habe, seither aber sukzessive auf den 13. Platz abgerutscht sei. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes führe also nicht dazu, dass der Kanton vom vorderen Drittel ins Mittelfeld zurückfalle.

Vielmehr könne er sich damit im Mittelfeld halten - voraussichtlich auf dem 11. Platz. Ohne die Gewinnsteuersenkung würde der Kanton Thurgau ins letzte Drittel der 26 Kantone zurückfallen. In der Sache habe die fehlerhafte Aussage «keine Auswirkungen», hält der Regierungsrat fest.

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