Thurgauer Regierungsrat beantragt vier Nachtragskredite
Wie der Kanton Thurgau informiert, wurde zuhanden des Grossen Rates unter anderem ein Nachtragskredit für die Digitalisierung der Justiz verabschiedet.

Ein Nachtragskredit von 185'000 Franken benötigt das Obergericht für das Projekt «Justitia 4.0», das die Digitalisierung der Schweizer Justiz verfolgt.
Zum Zeitpunkt der Budgetphase konnten die tatsächlichen Kosten noch nicht abgeschätzt werden, weshalb eine grobe Schätzung der für das Jahr 2023 entstehenden Projektkosten eingesetzt wurde.
Nachkredit für die Stützpunkt-Tankstelle
Ein Nachtragskredit von 130'000 Franken wird für die Tankstelle des Stützpunktes Weinfelden der Kantonspolizei Thurgau benötigt.
Nach der Budgetierung erhöhten sich die Material-, Liefer- und Baukosten.
Die Lagebeurteilung im Zusammenhang mit der Energiemangellage führte zudem zur Erkenntnis, dass ein genügend grosser Tank sowie eine direkte Leitung von der geplanten Tankstelle zum Notstromdieselaggregat im Gebäude an der Dunantstrasse in Weinfelden im Krisenfall zu einer erhöhten Autonomie und verbesserten Betriebssicherheit an diesem grossen und wichtigen Polizeistandort führt.
Umsetzungskosten für eine Fachanwendung
Im Amt für Informatik werden Kredite von insgesamt 550'000 Franken benötigt.
Dabei handelt es sich primär um die Umsetzungskosten für die Fachanwendung Terris zur Verwaltung von Grundbuchkreisen sowie um eine funktionale Anpassung der neuen Personal- und Lohnlösung Abacus.
Im Dezember 2022 hatte der Regierungsrat einen Projektauftrag für ein Vorprojekt einer neuen Applikation Grundsteuern der kantonalen Verwaltung mit den daraus resultierenden Investitionskosten von 5,585 Millionen Franken erteilt.
Die Vergabe erfolgte unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat am 6. Dezember 2023.
Kosten werden bereits 2023 fällig
In diesem Projekt, mit dem die Steuerverwaltung die Betriebssicherheit wieder auf den gewünschten Stand bringen kann und entsprechender Handlungsbedarf besteht, kann eine Vorverschiebung der Projektarbeiten vorgenommen und die Reduktion von Risiken bereits 2023 realisiert werden.
Dazu werden Kosten im Umfang von 1'436'998 Franken bereits 2023 fällig.
Der per 2024 beantragte Objektkredit reduziert sich in der Beanspruchung 2024 um den 2023 vorgezogenen Betrag.