Der Kanton Thurgau will den Anspruch auf individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV) künftig automatisch aus den Steuerdaten berechnen. Um einen staatlichen Zuschuss zu erhalten, soll niemand mehr einen Antrag stellen müssen.
Thurgau
Flagge des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - Keystone
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Der von der Regierung in die Vernehmlassung geschickte Systemwechsel vereinfache die Prämienverbilligung, und die Verteilung werde gerechter, heisst es in einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Freitag. Die Umstellung kostet den Kanton einmalig 2,7 Millionen Franken.

Danach belastet die Prämienverbilligung die Staatskasse jährlich um 800'000 Franken mehr, während die Gemeinden pro Jahr eine Million Franken einsparen. Die automatische Berechnung des IPV-Anspruchs aus den Steuerdaten führt dazu, dass niemand mehr seinen Anspruch verliert, weil er die Einreichung des Antragsformulars versäumt.

Mit dem neuen System würden nur noch Personen IPV erhalten, die wirklich in wirtschaftliche bescheidenen Verhältnissen lebten, schreibt der Kanton. Heute sei es in Einzelfällen möglich, dass auch vermögende Personen ausnahmsweise IPV erhielten, zum Beispiel nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse.

Um dies zu verhindern, soll der IPV-Anspruch neu auf Basis eines bereinigten Einkommens berechnet werden. Dabei werden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen in eine dritte Säule oder hohe Vermögen aufgerechnet. Insgesamt profitierten vom Systemwechsel Personen mit geringem Einkommen.

Weiter will die Regierung die Staffelung der IPV von drei auf fünf Stufen differenzieren. Dies soll die Verteilung gerechter machen und Schwelleneffekte abbauen. Der ganze Prozess der IPV soll digitalisiert werden, was die Gemeinden entlastet.

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