Frauenfeld

    Thurgau ermöglicht zweite Auffrischimpfung gegen Bezahlung

    Ab dem 1. Juli 2022 ist im Kanton Thurgau eine zweite Booster-Impfung gegen Selbstzahlung möglich.

    Booster
    Eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus (Symbolbild) - Keystone

    Das Angebot gibt es in sechs Apotheken, die bereits bisher Impfungen gegen das Coronavirus anboten. Als Impfstoff wird in der Regel Moderna angeboten. Eine zweite Booster-Impfung sei nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem notwendig, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch, 29. Juni 2022. Trotzdem habe der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine Auffrischimpfung gegen Selbstzahlung grundsätzlich ermöglichen könnten.

    Deshalb gestatte der Kanton Thurgau den Apotheken mit einer kantonalen Impfbewilligung, einen zweiten Booster anzubieten. Davon könnten vor allem Personen profitieren, die die zusätzliche Impfung für eine Auslandreise benötigten. In sechs Apotheken sei die Impfung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich.

    Neben der Bezahlung muss für die zweite Auffrischimpfung auch die Haftung selber übernommen werden. Dazu erfolge vor Ort ein Aufklärungsgespräch. Weiter sei eine Unterschrift notwendig, heisst es in der Mitteilung.

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