Wie die Stadt Frauenfeld bekannt gibt, überprüft sie gemäss kantonalem Auftrag alle Sondernutzungspläne und plant die Aufhebung mehrerer Pläne ab März 2024.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Stadt Frauenfeld hat aufgrund eines gesetzlichen Auftrags des Kantons Thurgau alle Sondernutzungspläne im Gemeindegebiet überprüft.

Sondernutzungspläne sind spezielle Bauvorschriften für Teilgebiete mit einer oder mehreren Parzellen.

Sie ergänzen, überlagern oder verändern Festlegungen des Baureglements und des Zonenplans. Die gesetzliche Basis bildet das kantonale Planungs- und Baugesetz.

Betroffene Bereiche umfassen verschiedene Strassen und Gebiete

Die Stadt Frauenfeld plant aufgrund einer Interessenabwägung die Aufhebung mehrerer Sondernutzungspläne.

Diese umfassen das Werkareal Im Moos von 1971, die Ulmenstrasse/Zelglistrasse von 1971, Bergli von 1969, Wellhauserweg 29 und 31 von 1976, Huben-Bsetzi von 1979, Auen von 1980, Rheinstrasse/Grabenstrasse von 1981 und Rebstrasse von 1996.

Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger Prüfung der verschiedenen Interessen getroffen.

Öffentlichen Mitwirkung vom 22. März bis 11. April 2024 möglich

Zur Aufhebung der Sondernutzungspläne kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern.

Die Unterlagen liegen vom 22. März bis 11. April 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung in Frauenfeld auf.

Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden.

Die Unterlagen sind zudem auf der städtischen Webseite abrufbar.

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