Nächster Abstimmungssonntag steht in Frauenfeld vor der Tür

Stadt Frauenfeld
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Frauenfeld,

Am 26. September 2021 kann sich die Frauenfelder Stimmbevölkerung neben zwei eidgenössischen Abstimmungen auch zu zwei städtischen Vorlagen äussern.

Rekord an Briefwählern in Österreich.
Rekord an Briefwählern in Österreich. - Keystone

Die letzten Abstimmungsvorlagen motivierten einen Grossteil der Stimmberechtigten zur Stimmabgabe. Die Stimmbeteiligungen lagen bei den letzten drei Abstimmungen überdurchschnittlich hoch zwischen 49.6 bis 60.1 Prozent.

Leider ging dabei bei den brieflich eingereichten Unterlagen auch eine ansehnliche Anzahl ungültiger Stimmen ein, was darauf schliessen lässt, dass sich auch zahlreiche weniger geübte Stimmberechtigte zu den Vorlagen äussern wollten.

Am 26. September 2021 kann sich die Frauenfelder Stimmbevölkerung neben zwei eidgenössischen Abstimmungen auch zu zwei städtischen Vorlagen äussern. Damit jede eingereichte Stimmabgabe gezählt werden kann, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Regeln für die briefliche Stimmabgabe

Der Stadtkanzlei ist es ein Anliegen, dass möglichst alle Stimmen gültig sind. Aus diesem Grund werden nochmals die wichtigsten Regeln für die briefliche Stimmabgabe aufgeführt:

Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein, die Stimmzettel müssen in das dafür beigelegte Stimmzettelkuvert eingelegt und der Umschlag verschlossen werden. Der Stimmrechtsausweis darf nicht ins Stimmzettelkuvert gelegt werden. Der Stimmrechtsausweis ist zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelkuvert in das Zustellkuvert zu legen. Das Zustellkuvert ist rechtzeitig zu retournieren (A-Post bis Freitag oder in den Briefkasten beim Rathaus).

Werden diese Punkte nicht beachtet, sind die Stimmen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht ungültig und dürfen nicht gezählt werden.

Nur eine Abstimmungsbotschaft pro Haushalt

Schon seit einigen Jahren wird in Frauenfeld aus ökonomischen und ökologischen Gründen grundsätzlich nur eine Person pro Haushalt mit den vollständigen Abstimmungsunterlagen bedient.

Dies ist in der Regel jene Person, die als erste im Haushalt erfasst wurde. Diese Person erhält den Stimmrechtsausweis, die jeweiligen Botschaften und die entsprechenden Stimmzettel. Die übrigen Haushaltsangehörigen erhalten den Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel, jedoch keine Botschaften.

Bei Bedarf kann dies mit einer kurzen Mitteilung an die Einwohnerdienste der Stadt Frauenfeld telefonisch oder per E-Mail angepasst werden. Es ist jedoch nicht möglich, auf die Zustellung des Stimmmaterials zu verzichten.

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