Der Kanton Thurgau lehnte nach Wolfsrissen in Dussnang eine Abschussbewilligung ab, da unzureichende Herdenschutzmassnahmen vorlagen.
Brauner Wolf auf Wiese - Keystone
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Der Kanton Thurgau hat nach den Wolfsrissen in Dussnang keine Abschussbewilligung erteilt. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss des Wolfes seien aufgrund ungenügender Herdenschutzmassnahmen im konkreten Vorfall nicht gegeben, erklärte Roman Kistler, Leiter der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Kistler bestätigte eine Meldung von toponline.ch, wonach das kantonale Departement für Justiz und Sicherheit zum Schluss gekommen sei, den Wolf nicht zum Abschuss freizugeben. Das Raubtier riss am vergangenen Donnerstag in Dussnang drei Alpakas. Sie befanden sich auf einer mit zwei Drähten eingezäunten Weide.

Herdenschutz reicht nicht aus

Das entspreche nicht einer tauglichen Herdenschutzmassnahme, die einen Wolfsabschuss rechtfertigen würde, so Kistler auf Anfrage von Keystone-SDA. Der betroffene Landwirt werde nach aktueller Gesetzgebung dennoch für den erlittenen Schaden entschädigt.

Die DNA-Analyse zur Individualbestimmung des Wolfes wird laut Kistler in zwei bis drei Wochen erwartet. Seit 2017 sind im Thurgau vereinzelte Wölfe nachgewiesen worden, welche durch das Kantonsgebiet streiften.

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