Kanton Thurgau: Neues Biberkonzept setzt auf Schadensprävention
Der Thurgauer Regierungsrat hat das überarbeitete Biberkonzept zur Kenntnis genommen. Es klärt die Zuständigkeiten und soll Konflikte langfristig senken.

Der Regierungsrat hat das umfassend überarbeitete Biberkonzept zur Kenntnis genommen. Das neue Konzept trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung und legt den Schwerpunkt auf die Schadensprävention, die langfristige Reduktion von Konflikten sowie die gezielte Nutzung der ökologischen Leistungen des Bibers. Gleichzeitig schafft es klare Zuständigkeiten und Verfahren für das Bibermanagement im Kanton.
Der Biber hat sich im Kanton Thurgau in den vergangenen Jahren angesiedelt und ist heute entlang zahlreicher Gewässer anzutreffen. Seit Inkrafttreten des ersten kantonalen Biberkonzepts im Jahr 2013 haben sich sowohl der Bestand als auch die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Das nun überarbeitete Konzept Biber Thurgau trägt diesen Entwicklungen Rechnung und dient als aktuelle, rechtskonforme sowie praxistaugliche Vollzugshilfe für den Umgang mit dem Biber im Kanton Thurgau.
Während in den Anfangsjahren vor allem der Schutz und die Förderung der Art im Vordergrund standen, liegt der Schwerpunkt heute auf der Schadensprävention, der langfristigen Reduktion von Nutzungskonflikten sowie der gezielten Nutzung der Ökosystemleistungen des Bibers. Durch die Gestaltung von Gewässern und Uferbereichen schafft er wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- sowie Pflanzenarten, beeinflusst den Wasserhaushalt positiv und fördert natürliche Prozesse. Gleichzeitig können aber auch Schäden an Infrastrukturen, landwirtschaftlichen Kulturen oder im Wald entstehen.
Das überarbeitete Konzept verfolgt das Ziel, eine stabile sowie vernetzte Biberpopulation zu erhalten und gleichzeitig Konflikte wirksam zu reduzieren. Es konkretisiert die Zuständigkeiten von Privatpersonen, Politischen Gemeinden, Kanton sowie Bund und legt die Verfahren im kantonalen Bibermanagement fest. Dabei folgt das Management dem Grundsatz, Konflikte möglichst durch Präventionsmassnahmen zur Schadensvermeidung an Infrastruktur, Kulturen und Wald zu lösen.
Entstehen dennoch Schäden, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entschädigt.
Ein zentrales Element des neuen Konzepts ist die stärkere Abstimmung mit der kantonalen Biodiversitätsstrategie, dem Waldentwicklungsplan und der Gewässer-Revitalisierungsplanung. Die Aufwertung von Gewässerräumen sowie Feuchtgebieten fördert nicht nur die Biodiversität, sondern trägt auch dazu bei, Konflikte mit dem Biber langfristig und kosteneffizient zu entschärfen. Dazu können bestehende Instrumente im Wald und in der landwirtschaftlichen Nutzfläche angewendet werden.
Das Konzept wurde von einer breit abgestützten Begleitgruppe unter der Leitung der Jagd- und Fischereiverwaltung erarbeitet. Vertreten waren Umweltverbände, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Gemeinden sowie verschiedene kantonale Fachstellen. Die Arbeiten wurden durch externe Fachspezialistinnen und -spezialisten unterstützt.






