Kanton Thurgau: Modernisierungsvorlage vom Bund abgelehnt
Wie der Kanton Thurgau mitteilt, wird die Modernisierung der Aufsicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung begrüsst. Die Vorlage vom Bund wird abgelehnt.

Das eidgenössische Parlament hat im Juni 2022 die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung angenommen.
Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsstufe.
Deshalb will der Bund die Bestimmungen in den betroffenen Verordnungen anpassen beziehungsweise neu erlassen.
Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule und Optimierung in der zweiten Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden.
Soziale Sicherheit für die Bevölkerung ist von Bedeutung
Der Regierungsrat schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern, dass die soziale Sicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft eine wichtige sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung habe.
Zudem müssten die kantonalen Sozialversicherungsanstalten (SVA) ihre Aufgaben aufgrund klarer Zuständigkeiten effizient und effektiv wahrnehmen können.
Daher begrüsst der Regierungsrat im Grundsatz die Modernisierung der Aufsicht, stimmt ihr in der vorliegenden Form aber nicht zu.
Streichungsanträge auch bei weiteren Themen
Das hat gemäss dem Regierungsrat auch mit dem gewählten Vorgehen zu tun, da Vertretungen der Ausgleichskassen bei der Revision nicht konsultiert worden seien.
«Durch eine frühzeitige Konsultation der Durchführungsverantwortlichen hätten die Mängel in der vorliegenden Vorlage vermieden werden können», schreibt der Regierungsrat.
Weitere Anmerkungen oder Streichungsanträge hat der Regierungsrat in den Themen Good Governance, Meldepflicht bei Beeinträchtigungen der Informationssysteme oder Verwaltungsrechnung der Sozialversicherungsanstalten.






