Kanton Thurgau lehnt Flächenpauschale im Wald ab
Wie der Kanton Thurgau schreibt, begrüsst er die Anpassungen in Bereichen Landschaft und Naturschutz. Im Bereich Wald wird die neue Flächenpauschale abgelehnt.

Im Jahr 2024 finden die Verhandlungen zur fünften Programmperiode (2025 bis 2028) der Programmvereinbarungen im Umweltbereich statt.
Im Hinblick darauf wurde das entsprechende Handbuch, das den Kantonen und dem Bundesamt für Umwelt als Vollzugshilfe dient, aktualisiert.
Der Regierungsrat begrüsse die Anpassungen in den Bereichen Landschaft und Naturschutz gegenüber der geltenden Fassung des Handbuchs Programmvereinbarungen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt.
Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des Regierungsrates insbesondere der neue Leistungsindikator zum Schutz und zur Pflege von Biotopen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz.
Im Bereich Wald wird Flächenpauschale abgelehnt
Er sorge für eine markante administrative Vereinfachung, indem es nur noch zwei statt zwölf verschiedene Hektarbeiträge gebe.
Ebenfalls positiv hervorzuheben sind aus der Sicht des Regierungsrates die vorgeschlagenen Änderungen mit den Pauschalbeiträgen für die Lärmschutzmassnahmen im Bereich Lärm.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass der administrative Aufwand für die Erfassung und Zusammenstellung der jährlichen Erhebungen gemäss der Lärmschutz-Verordnung deutlich kleiner wird.
Im Bereich Wald lehnt der Regierungsrat die neu geschaffene Flächenpauschale ab, mit der das Programmziel «Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes» erreicht werden soll.
Kanton Thurgau befürchtet Senkung der Bundesbeiträge
Die Flächenpauschale sei für den Kanton Thurgau unzweckmässig.
Als Mittellandkanton mit dichtem Strassennetz im Wald könne er beispielsweise bei der Wiederinstandstellung von bestehenden Waldstrassen nur kleine Flächen abrechnen.
Und als Mittellandkanton erhalte er dafür erst noch tiefere Bundesbeiträge als andere Kantone, obwohl auch im Kanton Thurgau Gebiete mit Voralpen-Charakter bewirtschaftet würden.
Gemäss ersten Schätzungen werden die künftigen Bundesbeiträge für die Wiederinstandstellung von bestehenden Waldstrassen damit deutlich unter den bisherigen 40 Prozent der Nettokosten liegen.