Kanton Thurgau: Gebäudeversicherung – neu mit kostenloser Einsprache
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes verabschiedet. Neu gibt es ein kostenloses Einspracheverfahren.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum totalrevidierten Gesetz über die Gebäudeversicherung verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, sodass es wieder zeitgemäss ist. Ausserdem soll die Motion «Flexibilisierung der Finanzierung der Gebäudeversicherung» umgesetzt werden.
Die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) versichert im Kanton nicht nur rund 105'000 Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden, sondern koordiniert auch das Feuerwehrwesen, fördert dieses sowie die Feuer- und Elementarschadenprävention mit Beiträgen und ist die für den Vollzug des vorbeugenden Brandschutzes zuständige Stelle auf kantonaler Ebene. Damit ist die GVTG eine wichtige Sicherheitsinstitution für die Menschen, Tiere und Sachwerte im Kanton. Die Organisation und Aufgaben der GVTG richten sich nach dem Gebäudeversicherungsgesetz.
Zusätzlich sind die Aufgaben der Gebäudeversicherung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerwehrwesens im Gesetz über den Feuerschutz geregelt. Das Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebG) datiert vom 23. August 1976 und wurde zuletzt im Jahr 2021 in marginaler Weise teilrevidiert.
Das GebG ist in die Jahre gekommen
Das GebG hat sich inhaltlich und konzeptionell bewährt. Es ist jedoch in die Jahre gekommen und trägt den heutigen Verhältnissen und Rahmenbedingungen nicht mehr hinreichend Rechnung. Dazu kommt, dass die Systematik der Gebäudeversicherungsgesetzgebung eine hohe Komplexität aufweist und zum Teil unübersichtlich und nicht mehr zeitgemäss ist.
Auch enthalten die Ausführungserlasse verschiedene Bestimmungen, die von ihrer Tragweite her auf Gesetzesstufe geregelt werden sollten. All diese Aspekte erfordern eine Totalrevision des GebG. In der Folge bedarf auch das Gesetz über den Feuerschutz einer kleinen Anpassung.
Mit der vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedeten Totalrevision soll das Gesetz von 1976 den Anforderungen an ein zeitgemässes, bürgerfreundliches Gesetz entsprechen und die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigen. Der Inhalt sollte stufengerecht normiert und soweit nötig aktualisiert, modernisiert und mit zweckmässigen Lösungen für neue Herausforderungen wie die Zunahme von Elementarereignissen im Zuge des Klimawandels ergänzt werden. Neu eingeführt wird ein vorgelagertes kostenloses Einspracheverfahren.
Mit diesem Ausbau des Rechtsmittelwegs erhalten die Versicherten die Möglichkeit, allfällige Einwände in einem einfachen Verfahren vorzubringen und von der GVTG prüfen zu lassen.
In der ersten Jahreshälfte wurde zur Totalrevision ein externes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen sieben Stellungnahmen mit 57 Rückmeldungen ein. Die Vernehmlassungsvorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mehrheitlich begrüsst.
Positiv aufgenommen wurde insbesondere der zweckmässige und klare Aufbau des Gesetzes und die Flexibilisierung der Finanzierung der Gebäudeversicherung mittels Erträgen aus den Kapitalanlagen. Demgegenüber gab es aber auch kritische Stellungnahmen. Diese wurden teilweise übernommen.






