Kanton Thurgau: 71 Massnahmen fürs Klima – Volk entscheidet über Kredit
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Massnahmenplan Klima 2027–2031 genehmigt. Für die Umsetzung soll das Volk über 8,43 Millionen Franken befinden.

Für die Umsetzung beantragt der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 8.43 Mio. Franken. Als nächstes wird sich der Grosse Rat mit dem Massnahmenplan und dem Rahmenkredit befassen. Das Kreditbegehren untersteht einer Volksabstimmung.
In der Schweiz haben extreme Wetterereignisse deutlich zugenommen. Der Kanton Thurgau ist aktuell vor allem von verbreiteter und wiederholter Hitze sowie langanhaltender Trockenheit betroffen. Dies führte unter anderem zur Ausrufung der höchsten Waldbrandgefahrstufe, zu rekordtiefen Pegelständen in den Gewässern, zu Wasserentnahmeverboten und Fischsterben.
Auch die Häufigkeit von Starkregenereignissen mit Schadenfolgen nimmt deutlich zu. Solche Extremwetterereignisse werden künftig häufiger und intensiver auftreten.
An diese veränderten Klimabedingungen hat sich auch der Kanton Thurgau anzupassen sowie gleichzeitig seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bereits 2023 genehmigte der Regierungsrat die Klimastrategie für den Kanton Thurgau. Um die darin formulierten Ziele zu erreichen, wurde nun zusätzlich ein konkreter Massnahmenplan ausgearbeitet und vom Regierungsrat verabschiedet.
Damit nimmt er seine Verantwortung in der Klimapolitik wahr.
Der Massnahmenplan Klima umfasst 71 Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen im Kanton Thurgau bis ins Jahr 2050. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen im Bereich Landwirtschaft wie die Entwicklung eines Zukunftsbilds «Landwirtschaft und Ernährung Thurgau 2050». Bei dieser Massnahme sollen Wege für eine klimaoptimierte Landwirtschaft aufgezeigt und neue Erkenntnisse in die Praxis transferiert werden.
Auch beim Wassermanagement setzt der Massnahmenplan auf einen integralen Ansatz. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um trotz der prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen langfristig eine sichere und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Wirtschaft mit genügend einwandfreiem Trink-, Brauch- und Löschwasser zu gewährleisten.
Klimatische Veränderungen beeinflussen auch den Siedlungsraum. Den damit verbundenen Herausforderungen – etwa den hitzebedingten Gesundheitsrisiken – soll mit Massnahmen für gefährdete Personengruppen sowie mit einer klimaangepassten und wassersensiblen Siedlungsentwicklung begegnet werden. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Bevölkerung und Infrastrukturen gegenüber den verschiedenen Auswirkungen des Klimawandels zu stärken.
Reduktion auf 71 Massnahmen
Bei der Erarbeitung des Massnahmenplans konnten sich nebst den kantonalen Fachstellen zahlreiche Wirtschafts- und Verbandsvertreter einbringen. In der Vernehmlassung gingen 706 Anträge von 49 Personen oder Organisationen ein. Die grössten Diskussionspunkte betrafen die hohe Anzahl der Massnahmen, der Umfang der Gemeindeautonomie sowie das Ambitionsniveau, das von einigen als zu hoch, von anderen als zu tief eingestuft wurde.
Zudem wurde der Ressourcenbedarf für Personal und Sachmittel als zu umfangreich bewertet. In der Folge wurde der Massnahmenplan von ursprünglich 81 Massnahmen auf neu 71 Massnahmen reduziert.
Gestrichen wurden unter anderem inhaltlich umstrittene Massnahmen wie «Klimafitte landwirtschaftliche Hauptinfrastruktur für eine ertragssichere Nahrungsmittelproduktion unterstützen», «Sensibilisierung für die Einsatzmöglichkeiten des Rohstoffs Holz ausbauen» sowie «Pilotprojekt Mobility Pricing umsetzen». Die Massnahmen «Klimafreundliche Anlagestrategie für Finanzmittel des Kantons etablieren» und «Instrument einer Klimawirkungsabschätzung von politischen Geschäften und Entscheiden entwickeln» sollen in einem nächsten Massnahmenplan ab 2032 wieder aufgegriffen werden.
Tiefere Kosten und geringerer Ressourcenbedarf
Der Massnahmenplan wurde mit Blick auf ein bestmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis weiterentwickelt. Die Gesamtkosten für die fünfjährige Umsetzungsperiode belaufen sich auf 8.43 Millionen Franken gegenüber ursprünglich 13.03 Millionen Franken. Nur 36 Massnahmen verursachen zusätzliche Personal- und Sachaufwände, die nicht bereits über andere Projekte genehmigt oder budgetiert sind.
Gleichzeitig wurde der Personalbedarf von den beantragten 960 auf 760 Prozentstellen gesenkt. Die jährlichen Stellenquanten bewegen sich zwischen 470 und 675 Stellenprozent.
Die Finanzierung des Massnahmenplans Klima 2027–2031 erfolgt über einen Rahmenkredit mit einem Umfang von 8.43 Millionen Franken, der dem Grossen Rat beantragt wird und einer Volksabstimmung untersteht. Die Personalkosten betragen für den Umsetzungszeitraum von fünf Jahren rund 4.32 Millionen Franken, wobei die Sozialnebenkosten miteingerechnet wurden (entspricht gesamthaft 760 Stellenprozent, durchschnittlich 574 Stellenprozent). Die Sachmittel belaufen sich auf 4.32 Millionen Franken.
Die durchschnittlichen jährlichen Kosten betragen 1.67 Millionen Franken.
Mit der Genehmigung des Regierungsrates wird der Massnahmenplan Klima zur Diskussion an den Grossen Rat übergeben. Der Grosse Rat wird auch über den Rahmenkredit entscheiden. Die Volksabstimmung darüber kann voraussichtlich am 6. Juni 2027 stattfinden.
Sämtliche Unterlagen zum Massnahmenplan Klima 2027-2031 sind online unter klima.tg.ch zu finden.






