Im Kanton Thurgau sollen Angler in Zukunft bereits ab dem Alter von zehn Jahren eine Fischereibewilligung erhalten können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren. Die Regierung will das kantonale Gesetz über die Fischerei anpassen.
Angler
Angelfischer zahlen ab kommendem Jahr 50 Franken Hegebeitrag. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Die Regierung habe die Vorlage zu Handen des Grossen Rats verabschiedet, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Das geltende Fischereigesetz stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seither nur punktuell geändert. Nun soll es durchgehend überarbeitet werden.

Dabei will die Regierung berücksichtigen, dass sich ein schweizerisch anerkanntes Ausbildungs- und Prüfungswesen für angehende Fischer etabliert hat. Der kantonale Fischereiverband und verschiedene Fischereivereine beantragten die Senkung des Mindestalters für die Fischereibewilligung.

Bisher sind im Thurgau verschiedene Teilbereiche der Fischerei durch separate Verordnungen geregelt. Die Regierung will diese Erlasse in einer neuen Fischereiverordnung zusammenfassen. In der Vernehmlassung sei die Revisionvorlage mehrheitlich positiv aufgenommen worden, heisst es.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzRegierung