Wie die Stadt Frauenfeld angibt, findet am 23. April 2023 die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates statt. Gewählt werden Mitglieder im Proporzwahlverfahren.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 23. April 2023 findet in Frauenfeld die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates statt. Die Wahlunterlagen werden derzeit den Wählern zugestellt.

Gewählt werden die Mitglieder des Gemeinderates im Proporzwahlverfahren (Verhältniswahl). Dabei wird ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen.

Beim Proporzwahlverfahren dürfen nur jene Personen gewählt werden, die auf den Listen eingetragen sind.

Die Listen können entweder unverändert eingelegt oder von den Wählern bearbeitet werden.

Wahlzettel dürfen höchstens 40 Namen enthalten

So können Kandidaten gestrichen, kumuliert oder panaschiert werden. Möglich ist auch, den leeren Wahlzettel selbst auszufüllen.

Alle Informationen dazu sind in der Wegleitung für die Stimmabgabe aufgeführt. Es lohnt sich, diese sorgfältig durchzulesen.

Wichtig ist bei allen vier Varianten, dass die Einträge handschriftlich vorgenommen werden und nur die offiziellen amtlichen Wahlzettel verwendet werden.

Die Wahlzettel dürfen höchstens 40 Namen enthalten und ein Name darf höchstens zweimal aufgeführt werden. Es darf nur ein Wahlzettel abgegeben werden.

Wahlkuvert kann per Briefpost gesendet werden

Der unterschriebene Stimmrechtsausweis darf sich nicht im gleichen Kuvert wie der Wahlzettel befinden.

Das Wahlkuvert kann per Briefpost an die Stadtkanzlei gesendet oder im Briefkasten der Stadt beim Rathaus eingeworfen werden.

In der Wahlwoche kann die vorzeitige Stimmabgabe beim Infoschalter im Rathaus erfolgen und wie gewohnt stehen am Wahlwochenende auch die Urnenstandorte zur Abgabe zur Verfügung.

Das Wahlmaterial muss spätestens am Sonntag, 23. April 2023, um 11.30 Uhr bei der Stadt eintreffen.

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