Frauenfeld TG: Gemeindepolizeiliche Aufgaben werden neu organisiert
Der Kanton Thurgau hat der Stadt Frauenfeld TG verkehrs- und ordnungsdienstliche Aufgaben übertragen. Der Gemeinderat entscheidet am 23. September 2026.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Stadt Frauenfeld die vorgesehenen verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben übertragen. Damit ist eine weitere Voraussetzung für die geplante Neuausrichtung der gemeindepolizeilichen Aufgaben per 1. Januar 2027 geschaffen. Der Gemeinderat behandelt das Geschäft am 23. September 2026.
Die heutige Vereinbarung zwischen der Stadt Frauenfeld und der Kantonspolizei Thurgau über die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben stammt aus dem Jahr 2004.
Seither haben sich sowohl die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen als auch die Bedürfnisse der gewachsenen Stadt verändert. Die Stadt will die gemeindepolizeilichen Aufgaben deshalb neu organisieren und stärker auf die heutigen Anforderungen ausrichten. Die entsprechenden Pläne hat der Stadtrat im April 2026 mit der Botschaft «Neuausrichtung gemeindepolizeiliche Aufgaben der Stadt Frauenfeld» dem Gemeinderat vorgelegt.
Kantonspolizei bleibt zuständig
Die Neuausrichtung bedeutet keinen Rückzug der Kantonspolizei aus Frauenfeld. Ihre gesetzlichen polizeilichen Aufgaben und Zuständigkeiten bleiben bestehen. Neu organisiert werden klar definierte gemeindepolizeiliche und niederschwellige Aufgaben.
Dazu gehört insbesondere die Kontrolle des ruhenden Verkehrs oder die Präsenz für Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum. Für diese Aufgaben kann die Stadt qualifizierte Sicherheitsdienstleister einsetzen. Bei Ereignissen, die einen Polizeieinsatz erfordern, bleibt die Kantonspolizei zuständig.
Die Sicherheitsdienstleister handeln im Auftrag und unter der Aufsicht der Stadt. Ihre Kompetenzen sind gesetzlich begrenzt.
Gezielte Präsenz ausbauen
Mit der Neuausrichtung erhält die Stadt zusätzliche Möglichkeiten, die Sicherheitsleistungen nach den konkreten Bedürfnissen vor Ort zu steuern. Vorgesehen sind eine verstärkte Präsenz am Bahnhof, ein ganzjähriger Revierdienst sowie der Ausbau der bestehenden Stadtpatrouille. Damit soll insbesondere die präventive und sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum gestärkt werden.
Gleichzeitig können die Aufgaben kosteneffizienter organisiert werden. Trotz des Ausbaus der eingesetzten Mittel werden gegenüber der heutigen Organisation tiefere jährliche Gesamtausgaben erwartet.
Der Gemeinderat entscheidet am 23. September 2026 über die Neuausrichtung und die damit verbundenen Ausgaben. Die vorberatende Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration hat einige Anträge des Stadtrats umformuliert. Gemäss Antrag 3 bleibt die Kontrolle des fahrenden Verkehrs auf Gemeindestrassen dem Kanton vorbehalten und wird nicht der Stadt übertragen.
Bei einer Zustimmung ist die Umsetzung per 1. Januar 2027 vorgesehen.










