Frauenfeld stellt Öffentlichkeitsprinzip-Leitfaden online
Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, wurde die Stadtkanzlei mit der Realisierung von verschiedenen Massnahmen zum Öffentlichkeitsprinzip beauftragt.

Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Information gerecht zu werden, hat der Stadtrat die Stadtkanzlei mit der Realisierung von verschiedenen Massnahmen beauftragt, die die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips unterstützen.
Unter anderem ist die städtische Rechtssammlung verbessert und der Prozess über die Akteneinsicht erstellt worden.
Als erste Massnahme zu mehr Transparenz wurden im Geschäftsbericht die Jahresberichte von allen Kommissionen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis gemeinsam publiziert.
Weiter ist die städtische Rechtssammlung verbessert und dem vom Kanton vorgelebten Standard angeglichen worden. Sie ist ab dem 5. Juli 2023 auf der Website der Stadt Frauenfeld abrufbar.
Gesuche um Akteneinsicht sollen durch Standardprozess vereinheitlicht werden
Im Leitfaden «Öffentlichkeitsprinzip» wird geregelt, wer Einsicht in Akten der Stadtverwaltung und ihrer Betriebe nehmen kann und wie der Zugang zu den Dokumenten gehandhabt wird.
Ein standardisierter Prozess stellt sicher, dass Gesuche um Akteneinsicht immer gleich gehandhabt und speditiv behandelt werden können.
Zuständig für die Bearbeitung von Gesuchen ist die Stadtkanzlei.
Der Leitfaden sowie die Rechtsgrundlagen zum Öffentlichkeitsprinzip sind ab sofort auf der Webseite einsehbar.