Frauenfeld legt Gewässerräume zur Mitwirkung auf
Die Stadt Frauenfeld definiert neue Gewässerräume gemäss Bundesrecht. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung dazu äussern.

Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, sind die Kantone gemäss dem Gewässerschutzgesetz des Bundes verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen.
Damit wird sichergestellt, dass Seen, Weihern und Flüssen heute und in Zukunft ausreichend Raum zur Verfügung steht für ihre natürlichen Funktionen als Lebensraum und bei besonderen Ereignissen wie Hochwasser. Ausserdem wird so gewährleistet, dass die Gewässer angemessen genutzt werden.
Die Stadt Frauenfeld hat den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum nach den Vorgaben des Bundes seit Herbst 2023 in drei Etappen erarbeitet: Murg, Gewässer östlich der Murg und Gewässer westlich der Murg.
Die Planung wurde durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau vorgeprüft und kann nun im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung eingesehen werden. Der Gewässerraum der Thur wird in einem separaten Verfahren erarbeitet.
Individuelle Gewässerabstände statt Pauschalwerte
Bisher wurde im Kanton Thurgau der Gewässerabstand für Bauten und Anlagen gestützt auf §76 des Planungs- und Baugesetzes festgelegt. Dieser beträgt heute gegenüber Seen, Weihern und Flüssen 30 Meter.
Für Bäche und Kanäle gilt ein Abstand von 15 Meter. Diese pauschalen Abstände werden künftig durch die individuell festgelegten Gewässerraumlinien ersetzt. Es kann im Einzelfall zu kleineren Abständen kommen, seltener werden diese – individuell begründet – grösser ausfallen als bisher.
Öffentliche Mitwirkung
Zu Festlegung der Gewässerräume kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 24. Juni bis 20. August 2026 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, während der Öffnungszeiten auf und sind auf der Mitwirkungs-Plattform aufgeschaltet.
Anträge sind bis am 20. August 2026 über die Mitwirkungs-Plattform einzureichen. Briefliche Eingaben sind an das Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld zu richten.










