Frauenfeld informiert über die temporäre Parkierung Rüegerholz
Zwischen der bestehenden Parkierung Rüegerholz und der Festhalle in Frauenfeld soll eine temporäre Parkierung durch den Kanton erstellt werden.

Wie die Gemeinde Frauenfeld berichtet, soll zwischen der bestehenden Parkierung Rüegerholz und der Festhalle Rüegerholz für maximal 100 Parkplätze eine temporäre Parkierung durch den Kanton nach Vorgaben des Departements Bau und Verkehr erstellt werden. Für die temporäre Nutzung der Fläche zwischen der bestehenden Parkierung Rüegerholz und der Festhalle Rüegerholz als Ersatzfläche für die wegfallenden Parkierungsanlagen während dem Umbau vom Regierungsgebäude wird keine Entschädigung gefordert.
Dafür geht die Herstellung der Parkierungsfläche, der bauliche und betriebliche Unterhalt sowie sämtliche anfallenden Gebühren und Abgaben zu Lasten des Kantons. Die Investition für die Erstellung der Parkierungsfläche auf der Parkierungsfläche ist auf die Bauzeit bis zum Wiederbezug der neuen Parkierungsanlagen beim Regierungsgebäude abzuschreiben.
Die Parkierungsfläche kann für Grossanlässe genutzt werden
Nach Wegfall der Nutzung und Bezug der neuen Parkierungsflächen beim Regierungsgebäude geht die Anlage entschädigungsfrei in das Eigentum der Stadt Frauenfeld über. Der Winterdienst wird nach Aufwand weiterverrechnet. Die Stadt Frauenfeld ist berechtigt, ab Erstellung der Anlage und ausserhalb der Geschäftszeiten sowie nach Absprache auch während den Geschäftszeiten die Parkierungsfläche für Grossanlässe in der Festhalle Rüegerholz unentgeltlich zu nutzen.
Infolge zwischenzeitlicher anderer Nutzungen wie z.B. Anlässe in der Festhalle o.ä., behält sich die Stadt vor, die Parkplätze kurzzeitig an anderen Orten anzubieten. Das kantonale Hochbauamt hat am 30. August 2021 informiert, dass sie mit den Ausführungen und Konditionen einverstanden sind.