Frauenfeld

Einsprachen verzögern Umsetzung erster Velovorzugsroute

Stadt Frauenfeld
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Die Stadt Frauenfeld möchte mit einem Pilotprojekt ihre erste Veloroute der höchsten Kategorie realisieren. Wegen Einsprachen muss der Start verschoben werden.

Velovorzugsroute
Eine Person fährt mit einem Fahrrad auf der neu erstellten Velovorzugsroute. - KEYSTONE/Michael Buholzer

Wie die Stadt Frauenfeld informiert, will sie mit dem Pilotprojekt «Velovorzugsroute Talbach» die erste Veloroute der höchsten Kategorie im städtischen Velonetz realisieren. Dies dient der Einhaltung des Veloweggesetzes, sowie der Umsetzung verschiedener städtischer und regionaler Verkehrskonzepte. Nun muss die Eröffnung wegen Einsprachen verschoben werden.

Die Velovorzugsroute Talbach soll im ersten Schritt vom Talbachkreisel über die Talackerstrasse, den Badisteg bis zur Schlossmühlestrasse führen. Für eine einfache und schnelle Umsetzung wird im Rahmen des Pilotprojektes vorerst auf bauliche Massnahmen verzichtet und gleichzeitig mit einem umfassenden Monitoring Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen an der ersten Velovorzugsroute gesammelt.

Mit Fertigstellung des geplanten Neubaus an der Schlossmühlestrasse sollen die Erkenntnisse der ersten Phase in die Route einfliessen und die Weiterführung über die Murgstrasse bis zum Bahnhof realisiert werden. Die Route bündelt den Veloverkehr auf ruhigen Quartierstrassen und ermöglicht damit ein komfortables und sicheres Vorankommen, während gleichzeitig die Kantonsstrassen entlastet werden.

Sichere Infrastruktur stärkt den Veloverkehr

Ein zentrales Merkmal der Velovorzugsroute ist die Vortrittsregelung der Achse, die sowohl den Verkehrsfluss verbessert als auch das Sicherheitsgefühl der Nutzenden stärkt. Auf Quartierstrassen, also dort wo sich das Velo die Fahrbahn teilt, ist es ausserdem entscheidend, dass möglichst wenig motorisierter Durchgangsverkehr unterwegs ist.

Erst ein hoher Standard beim subjektiven Sicherheitsgefühl ermutigt auch unsichere Nutzerinnen und Nutzer zum Velofahren. Die klare Trennung zwischen Velofahrenden und Fussgängern ist ebenso Grundvoraussetzung wie die Gewährleistung von sicheren Begegnungsfällen.

Eine starke Veloverbindung im Süden

Bereits im Fuss- und Veloverkehrskonzept 2020 wurde die Talbach-Route als wichtige Verbindung identifiziert. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Velowege 2023 bekam die Stadt nicht nur den Auftrag ein durchgängiges und zusammenhängendes Velowegnetz zu entwickeln, sondern dieses auch mit sicherer Infrastruktur und homogenen Ausbaustandard zu realisieren.

Wo besonders viele Velofahrende auf gute Rahmenbedingungen treffen und wichtige Orte miteinander verbunden werden, ist die Festlegung einer Velovorzugsroute und ihr entsprechender Ausbau anzustreben.

Die Velovorzugsroute Talbach verfügt über beste Voraussetzungen und ein hohes Nutzerpotenzial. Sie wurde entsprechend sorgfältig geplant und verbindet wichtige städtische Ziele sowie Schulen und Freizeiteinrichtungen miteinander.

Sie ist bereits heute eine wichtige Tangentialverbindung im Süden der Stadt und verbindet künftig die beiden regionalen Radwege Winterthur – Frauenfeld und Wil – Frauenfeld miteinander, ohne dass Velos in das dicht befahrene Stadtzentrum fahren müssen.

Fahrverbotszone zwischen Junkholz- und Walzmühlestrasse

Verkehrsmessungen in der Planungsphase haben gezeigt, dass zwischen Talbachkreisel und Walzmühlestrasse viel quartierfremder Durchgangs- und Parkierungsverkehr sowie ein massgebender Anteil an Schwerverkehr herrscht.

Zur Umsetzung der hohen Anforderungen an eine Velovorzugsroute, sieht das Projekt deshalb im Quartier eine Fahrverbotszone für Motorwagen und Motorräder zwischen Junkholzstrasse und Walzmühlestrasse vor. Der Zubringerdienst in der Zone bleibt weiterhin für den gesamten Verkehr gestattet.

Zeitplan und Umsetzung

Für die geplanten Anpassungen entlang der Route wurde das Projekt im Einwendungsverfahren öffentlich aufgelegt und schliesslich als Beschluss publiziert.

Die nun eingegangenen Beschwerden beziehen sich vor allem auf das vorgesehene Fahrverbot, welches die Erschliessung der Liegenschaften der Walzmühle konsequent über die Walzmühlestrasse abwickelt und den Durchgangsverkehr zwischen Talbachkreisel und Walzmühle unterbindet.

Aufgrund der Beschwerden kann zurzeit keine verbindliche Angabe zur Umsetzung der Route gemacht werden.

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