Herdern

Die Unterhaltskorporation Herdern bekommt neue Statuten

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Frauenfeld,

Wie die Gemeinde Herdern mitteilt, stimmte der Regierungsrat des Kantons den neuen Statuten der Unterhaltskorporation Herdern zu. Sie tritt 2022 in Kraft.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Nicht jedermann kennt die Unterhaltskorporationen der politischen Gemeinde Herdern. Die eine erstreckt sich über das Gebiet der ehemaligen Ortsgemeinde Lanzenneunforn, eine andere über jenes von Herdern. Unterhaltskorporationen müssen von Gesetzes wegen gegründet werden, nachdem Güterzusammenlegungen in den Gemeinden durchgeführt und mit öffentlichen Geldern (Bund, Kanton) mitfinanziert worden sind. Die Unterhaltskorporationen regeln den Unterhalt von Flur- und Waldstrassen und sichern den Abfluss von Entwässerungen durch Vorfluter und Drainagen.

Sie erhalten damit den Wert der damals erstellten Bauten und Anlagen. Die Mitgliedschaft in der Unterhaltskorporation ist zwingend, sofern Land bei der Güterzusammenlegung im damaligen Perimeter enthalten und bei der Güterzusammenlegung mitfinanziert worden ist. Zum grossen Teil sind dies Landwirtschaftsbetriebe. Es können aber auch andere Personen verpflichtet sein, die Kulturland oder Wald geerbt oder erworben haben. Die Mitgliedschaft der betroffenen Parzellen ist in den Grundbüchern eingetragen.

Die Statuten sind vom Jahr 1969 und mussten überarbeitet werden

Ausgenommen von dieser Regelung ist das in den Zonenplänen der Gemeinde ausgeschiedene Siedlungsgebiet (Bauzonen). Dort werden diese Aufgaben durch die politische Gemeinde Herdern ausgeführt und finanziert. In Herdern geht der Abschluss der Güterzusammenlegung auf die Jahre 1968 und 1969 zurück. Am 24. Februar 1969 wurden die Statuten mit Perimeterplan der Nachfolgeorganisation, der Unterhaltskorporation Herdern, genehmigt. Mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Thurgau vom 17. März 1969 sind sie in Kraft getreten. Diese Statuten galten mit einer kleinen Änderung im Jahr 1981, also weit über 50 Jahre lang.

Sie sind mittlerweile in die Jahre gekommen und gaben in der Umsetzung immer wieder zu Diskussionen Anlass. Deshalb begann der Vorstand der Unterhaltskorporation parallel zur Umsetzung der Digitalisierung ihres Entwässerungsnetzes mit der Überarbeitung der Statuten im Jahr 2019. Angelehnt an die Musterstatuten des Kantons und der Statuten der Unterhaltskorporation Lanzenneunforn wurde ein Entwurf erarbeitet, der am 30. November 2021 von der Mitgliederversammlung einstimmig gutgeheissen worden ist.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Mitgliedschaftsverhältnisse

Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Mitgliedschaftsverhältnisse – es sind grundsätzlich sämtliche Parzellen, Strassen und Entwässerungsanlagen im Perimeter enthalten. Der Einzug der Mitgliedschaftsbeiträge erfolgt nicht mehr über den Entwässerungsperimeter, sondern über Flächenbeiträge nach den landwirtschaftlichen Nutzflächen und den Waldflächen.

Aktuell zählt die Unterhaltskorporation Herdern 62 Mitglieder. Die Zuständigkeiten und Verantwortungen der Organe sind neu transparent geregelt und gewisse Inhalte den zeitlichen Gegebenheiten angepasst worden. Anhänge zu den Statuten regeln die Übersicht des Korporationsgebietes, das Mitgliederverzeichnis mit den entsprechenden Flächenangaben und ausserordentliche Finanzierungsbeiträge für Projekte und grosse Unterhaltsaufgaben. Mit der Zustimmung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau treten die neuen Statuten 2022 in Kraft.

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