Der Kanton Thurgau hebt das Wasserentnahmeverbot auf
Wie der Kanton Thurgau schreibt, hat er aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage entschieden, das Wasserentnahmeverbot ab 28. August 2023 aufzuheben.

Seit Anfang des Jahres hatte es im Kanton Thurgau zu wenig geregnet.
Das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen im Juni und Juli hat das Wasserdefizit zusätzlich verschärft.
Der Wasserstand des Bodensees lag zeitweise rund 120 Zentimeter unter der Norm, der Untersee wies gar die tiefsten Wasserstände zu dieser Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1886 auf.
Auch die meisten Fliessgewässer führten sehr wenig Wasser. Dies hatte den Erlass eines Verbots für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zur Folge.
Das Entnahmeverbot wurde wieder aufgehoben
Dieses Verbot galt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle.
Dank der Niederschläge der vergangenen Tage sind die Pegelstände der Fliessgewässer insgesamt wieder angestiegen und die Wassertemperaturen gesunken.
Dieser Umstand und die kühleren Temperaturen haben das Departement für Bau und Umwelt dazu veranlasst, das Entnahmeverbot per 28. August 2023 wieder aufzuheben.
Waldbrandgefahr auf Stufe eins zurückgestuft
Ebenfalls aufgrund der Trockenheit herrschte im Kanton Thurgau Waldbrandgefahr. Diese wird neu als gering (Stufe eins) eingestuft.
Das bedeutet, dass kleine Feuer zwar nicht ganz ausgeschlossen werden können, doch es braucht dazu eine grosse Energiezufuhr.
Blitzschläge verursachen kaum einen Brand. Nichtsdestotrotz sollten im Wald und am Waldrand Zigaretten, Raucherwaren und Feuerzeuge nicht sorglos weggeworfen werden.






