Adventsfenster im Thurgau nur mit Schutzkonzept

    Wer im Kanton Thurgau Adventsfenster einrichtet, muss dazu ein Schutzkonzept ausarbeiten. Maximal 50 Personen dürfen sich um ein Fenster versammeln, wie die kantonale Fachstelle Covid-19 am Montag mitteilte.

    Thurgau Kanton
    Wappen des Kantons Thurgau. - Keystone

    Laut Verordnung zählten Adventsfenster zu den Veranstaltungen, heisst es im Communiqué. Die Fachstelle empfiehlt aufgrund der immer noch hohen Fallzahlen, «grösste Vorsicht walten zu lassen und strengere Schutzmassnahmen umzusetzen».

    Vereine, Gemeinden oder Privatpersonen, die Adventsfenster organisieren, seien zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts für den Gesamtanlass verpflichtet. Zudem brauche es für die Eröffnung jedes einzelnen Fensters mit Publikum ein individuelles Konzept. Zugelassen sind bis zu 50 Personen plus Helferinnen und Helfer.

    An öffentlichen Orten müssen Masken getragen werden. Die Thurgauer Covid-19-Fachstelle empfiehlt aber eine Maskenpflicht auch für Veranstaltungen auf privatem Grund. Erfahrungsgemäss würden die Abstände bei solchen Treffen nicht konsequent eingehalten.

    Werden Getränke oder Speisen vor Ort abgegeben, müssen auch die Bestimmungen für Restaurationsbetriebe befolgt werden. Getränke und Speisen dürfen nur im Sitzen konsumiert werden, die Grösse von Gästegruppen darf maximal vier Personen betragen, und die Sperrstunde (23.00 Uhr) ist einzuhalten.

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