Vernehmlassung und kantonale Vorprüfung des Richtplans
Anfang April 2019 wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision durchgeführt und der Entwurf des kommunalen Richtplans vorgestellt.

Anfang April 2019 wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision durchgeführt und der Entwurf des kommunalen Richtplans vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Bevölkerung zur Vernehmlassung des Richtplans eingeladen. Bis Mitte Mai sind zahlreiche Eingaben aus der Bevölkerung bei der Gemeinde eingegangen.
Der Gemeinderat bedankt sich für die engagierte Mitwirkung der Bevölkerung. Gleichzeitig wurde der kommunale Richtplan dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung eingereicht.
Die Vorprüfung beansprucht jedoch eine längere Zeit, weil verschiedenste kantonale Ämter in die Vorprüfung einbezogen werden. Entsprechend liegt dem Gemeinderat noch kein Vorprüfungsbericht vor.
Der kommunale Richtplan entsprechend den Entscheiden des Gemeinderats überarbeitet
Mit Vorliegen der kantonalen Vorprüfung können auch die Eingaben aus der Bevölkerung sorgfältig ausgewertet und im Gemeinderat beraten werden. Dasselbe geschieht mit dem kantonalen Vorprüfungsbericht.
Anschliessend wird der kommunale Richtplan entsprechend den Entscheiden des Gemeinderats überarbeitet. Alle Eingaben zum Richtplan können zu diesem Zeitpunkt auch detailliert beantwortet werden. Nach Vorliegen des überarbeiteten Richtplans werden anschliessend auch die Arbeiten am neuen Zonenplan und dem Baureglement erfolgen.
Diese grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente werden aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) grössere Veränderungen erfahren.