Uzwil muss die Ortsplanungsinstrumente erneuern

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Wie die Gemeinde Uzwil berichtet, muss die Gemeinde bis Ende 2027 – wie alle St. Galler Gemeinden – ihre Ortsplanungsinstrumente erneuert haben.

Das Zentrum der Gemeinde Uzwil.
Das Zentrum der Gemeinde Uzwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Zukunft erkennt man nicht, man schafft sie. Was ein kluger Kopf einst sagte, gilt auch für die Gemeinde. Wie sehen unsere Dörfer und Lebensräume morgen und übermorgen aus?

Die Planungsinstrumente der Gemeinde weisen den Weg. Sie werden erneuert, der Startschuss ist gefallen. Gemeinden verändern und entwickeln sich laufend. Manchmal rasant.

Der Blick in Uzwils Geschichte zeigt: Entwicklungen erfolgten oft sprunghaft, selten linear. Die Gemeinde heute ist das Ergebnis der Entwicklungen der Vergangenheit. Wohin die Reise in die Zukunft geht, hängt davon ab, wie die Gemeinde heute die Weichen neu stellt, wo sie Einfluss nehmen will.

Auch für die räumliche Entwicklung der Gemeinden gilt: Nur wer ein Ziel vor Augen hat, kann es erreichen. Nur wer weiss, wohin die Reise gehen soll, kann steuern und korrigierend einwirken. Und genau darum geht es.

Uzwil lädt zur Ortsplanungsrevision ein

Die Gemeinde hat in der ersten Novemberwoche zur Auftaktveranstaltung zur anstehenden Ortsplanungsrevision eingeladen. Um Transparenz zu schaffen. Um Interessierten die neue Realität im Planungs- und Baurecht schildern.

Auch um aufzuzeigen, wo denn die Gemeinden Spielraum haben und mit welchen Instrumenten die Gemeinden arbeiten können. Etwa 25 Personen nutzten die Möglichkeit. Vieles ist noch unklar.

Klar aber ist der Fahrplan: Bis Ende 2027 muss die Gemeinde – wie alle St. Galler Gemeinden – ihre Ortsplanungsinstrumente erneuert haben. Eine Mammutaufgabe.

Die Tempo 30 Zonen fussen auf der Grundlagenplanung

Die Richtplanung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2010. Sie zeigt in den Bereichen Nutzung, Schutz, Gestaltung, Verkehr und Energie und Infrastruktur auf, wohin die Reise der Gemeinde gehen soll.

Sie war etwa die Basis für die Zentrumserweiterung entlang der Lindenstrasse, welche nun als Realität im öffentlichen Raum steht. Auf der Basis der Richtplanung wurden der Zonenplan teilweise revidiert, die Schutzverordnung erneuert.

Und verschiedene Festlegungen der Richtplanung prägten die Entwicklung der Gemeinde seither. So fussen etwa die Tempo 30 Zonen ebenso auf dieser Grundlagenplanung wie gestalterische Aufwertungen oder Teilzonenpläne.

Auch die konsequente Innenentwicklung, die innere Verdichtung war wichtige Festlegung der Planung. Gefühlt ist die Planung noch neu. Trotzdem muss sie nun total erneuert werden. Weil die Welt sich verändert hat.

Die Stimmbürger haben abgestimmt

Die Schweizer Stimmbürger stimmten 2013 dem neuen Raumplanungsgesetz zu. Es verhindert weitgehend Neueinzonungen, legt den Fokus auf innere Verdichtungen.

Der Kanton St. Gallen erliess in der Folge ein neues Planungs- und Baugesetz. Auch dieses postuliert klar: Innen- vor Aussenentwicklung. Bauzonen dürfen nur noch unter restriktiven Vorgaben – nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde – vergrössert werden.

Diese Stossrichtung hat Uzwil bereits in der letzten Richtplanung verfolgt. Trotzdem bleibt die Verpflichtung, die kommunale Grundlagenplanung in den nächsten Jahren vollständig zu erneuern.

Das ist nicht primär eine technische Aufgabe. Sondern vor allem die Antwort auf die Frage: Wie und wo soll sich die Gemeinde entwickeln. Und wie und wo kann sie das im engen Korsett des übergeordneten Rechts.

So ist etwa inzwischen eine gute Erschliessung eines Areals mit öffentlichem Verkehr Voraussetzung, dass es eingezont werden kann.

Uzwil kann sich entwickeln

Die kantonale Richtplanung legt für jede Gemeinde verbindliche Obergrenzen zur Einwohnerentwicklung fest. Davon abhängig ist die Dimensionierung der Bauzonen der jeweiligen Gemeinde.

Die kantonale Grundlagenplanung gibt Uzwil als zentraler Gemeinde, insbesondere im Kernsiedlungsgebiet Uzwil und Niederuzwil Wachstumspotenzial. Bis 2040 scheint aufgrund der kantonalen Grundlagenplanung für Uzwil eine Einwohnerzahl von 15'000 realistisch.

Und weil der Kanton vor allem an den zentralen Orten wachsen will, ergibt sich für Gemeinden wie Uzwil auch eine gewisse Verpflichtung, für Entwicklungen Hand zu bieten.

Die Planung startet mit der Richtplanerneuerung

Und so startet nun die Planung über die ganze Gemeinde. Zuerst gehts daran, die Richtplanung zu erneuern.

Sie kümmert sich übergeordnet darum, Entwicklungen in verschiedensten Themen abzustimmen: Nutzung, Wohnen, Arbeiten, Verkehr, publikumsintensive Nutzungen, Vorgaben aus dem Agglomerationsprogramm, Landwirtschaft, Schutz von Natur, Landschaft und Kulturgütern, Waldentwicklung, Infrastrukturen, Gestaltung, Umwelt, Naturgefahren, Lärm und vieles mehr.

Natürlich muss die Gemeinde dabei auch die veränderten Rahmenbedingungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung berücksichtigen. Auf dieser Basis entstehen dann im nächsten Schritt ein neuer Zonenplan und ein neues Baureglement, abgestimmt auf die vollständig veränderten Vorgaben des kantonalen Rechtes.

Und schliesslich muss der Umgang mit neuen Instrumenten implementiert werden. Etwa die Vorgabe, das eingezontes Land auch für die Nutzung erhältlich gemacht werden muss.

Bis Ende 2027 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein

Die Arbeiten müssen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Bis dahin gilt – mit wenigen Ausnahmen, das aktuelle Korsett von Zonenplan und Baureglement weiterhin. Immerhin das ist derzeit klar.

Und bis dahin arbeitet sich die Gemeinde nun Schritt für Schritt vor. In den letzten Monaten fanden intensive Vorarbeiten statt. Quartierbegehungen und verschiedenste Analysen standen auf dem Programm.

Die Bevölkerung hat im Prozess Möglichkeiten, mitzuwirken, so etwa zur Richtplanung und zum Raumkonzept.

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