Strassenlärm: Kantonale Auflage

Gemeinde Uzwil
Gemeinde Uzwil

Flawil,

Der Strassenlärm entlang wichtiger Verkehrsachsen belastet die Anwohner.

Strassenlärm. - Gemeinde Uzwil

Das Lärmempfinden ist subjektiv. Die Gesetzgebung objektiviert und legt fest, wo die Strasseneigentümer aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit konkreten Massnahmen reagieren müssen, wo nicht.

Lärmschutzprojekte zeigen schlussendlich, wo welche Massnahmen ergriffen werden. Ein direkter und absoluter Anspruch auf Lärmschutz besteht dabei nicht – der Gesetzgeber will Ausnahmen.

Ist beispielsweise die Sanierung mit unverhältnismässigen Einschränkungen oder Kosten verbunden, beeinträchtigt sie das Ortsbild oder die Verkehrssicherheit, kann auf die Sanierung verzichtet werden. Das Ganze ist komplex.

Gemeinde hat umgesetzt

Das Strassennetz besteht aus Kantons- und Gemeindestrassen. Die Unterscheidung ist für die Bevölkerung nicht immer klar.

Kanton und Gemeinde haben sich deshalb vor etwa fünf Jahren gemeinsam im Thema auf den Weg gemacht. Haben damals gleichzeitig und mit dem gleichen Fachbüro die Situation geprüft.

In der Folge hat die Gemeinde 2017 ihr Lärmschutzprojekt für Sanierungen an Gemeindestrassen aufgelegt und weitgehend umgesetzt. Etwa mit dem Flüsterbelag der Wiesentalstrasse und mit Beiträgen an Lärmschutzfenster verschiedener Liegenschaften.

Noch ausstehend sind Beiträge an Lärmschutzfenster bei zwei Häusern an der Felseggstrasse in Henau, wo sie Gemeindestrasse ist. Die Gemeinde richtet die Beiträge aus, wenn die Eigentümer ihre Fenster erneuern. Und die Gemeinde geht im Alltag über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, um die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner an stark befahrenen Strassen zu verbessern.

So hat sie etwa im Sanierungsbereich der Henauerstrasse bis zur Ochsenkreuzung einen Flüsterbelag eingebaut, obwohl die Lärmmessungen das nicht verlangten. Auch bei der anstehenden Sanierung der Lindenstrasse wird die Gemeinde im Interesse der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner einen Flüsterbelag einbauen, obwohl sie das aufgrund der Lärmmessungen nicht müsste.

Kanton legt auf

Jeannette Madörin, Projektleiterin Fachstelle Immissionen des Kantons St. Gallen: «Der Kanton St. Gallen wird das Lärmsanierungsprojekt über die beiden Kantonsstrassen Bahnhofstrasse in Niederuzwil und Felseggstrasse in Henau öffentlich auflegen. Im Projekt wurde die Lärmbelastung der angrenzenden Liegenschaften ermittelt und verschiedene Sanierungsmassnahmen untersucht. Die Massnahmen beinhalten lärmmindernde Deckbeläge – sogenannte Flüsterbeläge – sowie Schallschutzfenster bei den stark betroffenen Liegenschaften. Nicht Bestandteil dieses Projektes ist der Lärmschutz im Bereich der Gupfenstrasse. Hier arbeiten der Kanton und die Gemeinde Uzwil gemeinsam an einer Lösung betreffend der projektierten Lärmschutzwand.» Und so liegt nun ab dem 20. Januar das kantonale Lärmsanierungsprojekt im Gemeindehaus öffentlich auf.

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