Sondernutzungsplan legt Gewässerraum im Gebiet Ufhofen fest
Im Gebiet Ufhofen in Niederwil ist der Gewässerraum festzustellen. Der Gemeinderat hat die Planungsunterlagen nun zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Wie die Gemeinde Oberbüren erinnert, ist im Zusammenhang mit den baulichen Entwicklungsabsichten auf dem Grundstück Nr. 577 im Gebiet Ufhofen in Niederwil und der Prüfung deren rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewässerraum festzustellen.
Diese Arbeiten wären im Zuge der Gewässerraumfestlegung ohnehin bald angestanden. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) schreibt die flächendeckende Festlegung des Gewässerraums vor.
Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan werden der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert. Dadurch wird auch der Platz für allfällige Aufweitungen des Gerinnes und der Uferbereiche sichergestellt.
Dementsprechend ist der Gewässerraum gemäss Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSchG) festzulegen. Dies ermöglicht die Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer (Ökologie), des Hochwasserschutzes sowie der Gewässernutzung.
Überarbeitete Planungsunterlagen liegen ab sofort öffentlich auf
Vom 7. November 2025 bis 8. Dezember 2025 erhielt die Bevölkerung die Gelegenheit, sich zum Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum «Gebhartschwilerbach Ufhofen» zu äussern. Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt.
Zudem ging Anfang Januar 2026 der Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation St.Gallen ein. Gestützt auf den Bericht des Kantons wurden die Planunterlagen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wälli AG besprochen, präzisiert und angepasst.
Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Planunterlagen (Sondernutzungsplan, Planungsbericht) genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Diese liegen seit dem 13. März und noch bis zum 11. April im Gemeindehaus auf.










