Oberuzwil hat die Videoüberwachung angepasst
Wie die Gemeinde Oberuzwil berichtet, hat der Gemeinderat von Oberuzwil einen III. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit erlassen.

Eine Bestimmung im Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit vom 12. März 2013 hat sich ein Artikel im Zusammenhang mit der Videoüberwachung als nicht praktikabel erwiesen. Der Gemeinderat Oberuzwil hat deshalb einen III. Nachtrag zum Reglement erlassen.
Die Änderung betrifft lediglich den Artikel 45. Darin war bisher festgehalten, dass nur auf Anweisung des zuständigen Staatsanwaltes Einsicht in gespeicherte Videoaufnahmen genommen werden darf. Neu ist die Einsichtnahme auf Anweisung der Strafverfolgungsbehörde, namentlich der Staatsanwaltschaft und der Polizei, zulässig.
Fakultatives Referendum
Der vom Gemeinderat am 21. Dezember 2021 erlassene III. Nachtrag zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit wird vom 15. Januar bis 23. Februar 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeinderat bestimmt den Vollzugsbeginn nach Abschluss des Referendumsverfahrens.
Das Reglement und der Nachtrag können nachfolgend heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.