Wie die Gemeinde Oberuzwil berichtet, sollen Bäume, Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden, da diese zum Risiko für die Verkehrssicherheit werden können.
Gemeindeverwaltung in Oberuzwil.
Gemeindeverwaltung in Oberuzwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auch in diesem Jahr sind die Pflanzen entlang von Strassen und Wegen gewachsen und können zum Risiko für die Verkehrssicherheit werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher dürfen nicht in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, denn sie behindern den Sichtraum der Verkehrsfläche und gefährden die Verkehrsteilnehmer. Auch der Winterdienst wird erschwert.

Die Bauverwaltung bittet alle Grundeigentümer, ihre Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen so im Schnitt zu halten, dass die Sicht und Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden und die Äste auch unter der Schneelast nicht in Strassen und Wege ragen.

Gesetzliche Abstände

Für Bäume, Äste und Sträucher gelten folgende gesetzliche Abstände:

Bäume: 2.50 Meter Abstand zu Staatsstrasse und Gemeindestrasse 1. und 2. Klasse, Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0.60 Meter Strassenabstand (über 1.80 Meter Höhe zusätzlich die Mehrhöhe), in das Lichtraumprofil ragende Pflanzen (Bäume, Sträucher usw.): bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4.50 Meter, bei Gehwegen auf 2.50 Meter, bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.

Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen nicht durch Bepflanzungen verdeckt werden.

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