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Niederbüren ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf

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Wie die Gemeinde Niederbüren mitteilt, sollen die Einwohner ihre Pflanzen, welche die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigen, bis Ende Oktober 2022 stutzen.

Gemeindehaus in Niederbüren.
Gemeindehaus in Niederbüren. - Nau.ch / Simone Imhof

Eine optimale Sicht fordert die Verkehrsübersicht und -sicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen. Aus diesem Grund werden alle Strassenanstösser gebeten, bezüglich der Bepflanzung entlang an öffentlichen und durch die öffentliche Beleuchtung beleuchteten Strassen, Wege und Trottoirs einige Vorgaben beachten.

Nach dem Strassengesetz ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,50 Meter, über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Meter und wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, bis auf Lampenhöhe von überhängenden Ästen freizuhalten. Seitlich sind Äste und Sträucher bis mindestens 50 Zentimeter hinter den Strassen­ beziehungsweise Trottoirrand zurückzuschneiden.

Alle Anstösser an Strassen und Trottoirs werden hiermit aufge­fordert, das Zurückschneiden der Äste, Hecken, Sträucher und so weiter auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil bis Ende Oktober 2022 vor­zunehmen.

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