Der Gemeinderat hat das Reglement über die Gewährung von Urlauben und den Umgang mit Absenzen von Schülerinnen und Schülern genehmigt.
Schule (Symbolbild)
Schule (Symbolbild) - Keystone
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Die bisher geltende Regelung zur Gewährung von Urlaub und zum Umgang mit Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern der Schule Flawil wurde überarbeitet, ergänzt und an die neusten Gegebenheiten angepasst. Dank des neuen Urlaubs- und Absenzenreglements werden auch die Dispensationen für Kinder festgelegt, welche an Vereinsanlässen oder Wettbewerben teilnehmen.

So ermöglicht es das neue Reglement, dass Kinder und Jugendliche zum Beispiel für die Teilnahme an der Schweizer Mathematik-Olympiade, am Schweizerischen Jugendmusikwettbewerb oder an einem Trainingslager der Regionalauswahl des Ostschweizer Fussballverbands beurlaubt werden können.

40-tägige Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat das neue Urlaubs- und Absenzenreglement genehmigt und dieses für das Referendumsverfahren freigegeben. Am Montag, 11. Mai 2020, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 19. Juni 2020, dauert.

Das Reglement ist – via Publikationsplattform – auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.

Hinweis betreffend Anzeige einer Unterschriftensammlung

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus einen Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren beschlossen. Bei Referendumsbegehren stehen die Fristen nur dann still, wenn spätestens fünf Tage nach dessen Veröffentlichung der zuständigen Stelle der Gemeinde die Sammlung von Unterschriften schriftlich angezeigt wird.

Betreffend der Referendumsvorlage «Urlaubs- und Absenzenreglement» ist der Ratskanzlei Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, bis spätestens Freitag, 15. Mai 2020, schriftlich eine allfällige Unterschriftensammlung anzuzeigen. Während des Stillstands der Fristen dürfen keine Unterschriften gesammelt und keine Unterschriftslisten zur Verfügung gestellt werden.

Sobald der Fristenstillstand aufgehoben wird, läuft die Referendumsfrist weiter.

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