Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil informiert, sind Selbständigerwerbende verpflichtet, eine Tätigkeit auch im Nebenerwerb bei der AHV anzumelden.
Neudorfstrasse in Niederhelfenschwil mit Blick auf die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist.
Neudorfstrasse in Niederhelfenschwil mit Blick auf die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Niederhelfenschwil berichtet den Einwohnerinnen und Einwohnern, dass eine selbstständige Tätigkeit auch im Nebenerwerb in jedem Fall bei der AHV angemeldet werden muss. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbstständigen Nebenerwerb 2300 Franken nicht, so ist man grundsätzlich beitragsbefreit. Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle per E-Mail oder telefonisch bezogen werden.

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