Seit inzwischen fünf Jahren engagiert sich die Gemeinde für einen Lärmschutz an der Gupfenstrasse, der das Ortsbild nicht nachhaltig schädigt.
Lärmschutz an der Gupfenstrasse
Lärmschutz an der Gupfenstrasse. - Gemeinde Uzwil
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Wer in Wil vom Gammakreisel Richtung Autobahn fährt, wer durch die Lärmschutzwand-Kanäle in Weinfelden fährt, stellt fest: Es gibt Lärmschutzwände, die verunstalten die Welt. Vermutlich, weil die Planer nur den Lärmschutz vor Augen haben.

Weil sie keine Gesamtbetrachtung vornehmen, was für den entsprechenden Ort die richtige Lösung ist. Weil sie keine Güterabwägung vornehmen. Silodenken halt. Lärmschutz lösen. Punkt. Kein Blick nach links, kein Blick nach rechts.

Wie eine Autobahn

Der Kanton muss an verschiedenen Kantonsstrassen Lärmschutzmassnahmen treffen. So auch auf einem Teilabschnitt der Gupfenstrasse, zwischen der Meisenstrasse und dem Kreisel Flawilerstrasse.

Bei allen acht Liegenschaften dort werden die Lärmwerte überschritten, für fünf Liegenschaften will der Kanton eine Lösung. Für die drei Häuser, die am nächsten an der Strasse stehen, will er nichts tun – weil es sich nicht lohne.

Der Kanton unterbreitete der Gemeinde vor fünf Jahren seine Lösung. Wie stellt sich der Kanton die Lärmschutzwand vor? Direkt hinter dem Trottoir eine dreieinhalb Meter hohe, sehr steile begrünte Wand.

Kennen Sie die Lärmschutzwand an der Autobahn in Gossau? Genauso. Und obendrauf nochmals eine zwei Meter hohe Mauer, verkleidet mit einem lärmschluckenden Stein. Das sieht dann eben so aus, wie man sich das an einer Autobahn vorstellt. Dass damit eine Ortschaft räumlich durchtrennt wird, interessiert offenbar nicht.

Siedlungsverträglich

Und die Gemeinde? Sie will einen siedlungsverträglicheren Lärmschutz, ohne Autobahn-Eindruck. Sie denkt weiter in die Zukunft, will nicht nur heutige Norm-Anforderungen lösen.

So eine Lärmschutzwand wird auch in 50 und 100 Jahren noch stehen. Ob sie in Jahrzehnten aufgrund von technischen Fortschritten bei den Fahrzeugen mit leiseren Motoren und tieferen Windgeräuschen und im Strassenbau mit leiseren Belägen noch nötig ist, kann heute nicht gesagt werden.

Sie steht dann und zerschneidet den Raum. Diese zerschneidende Wirkung könnte man heute noch hinnehmen, so lange das Areal Sonnmatt nicht bebaut ist. Man stelle sich eine beidseitige Lärmschutzwand und den Kanal vor, den das gäbe.

Nicht nur fordern

Die Gemeinde fordert nicht nur, sie hat auch aktiv versucht, mit dem Kanton zu besseren Lösungen zu kommen, hat dazu Fachleute beauftragt. Keine Chance.

Der Kanton will seine Wand mit den tiefsten Bau- und Unterhaltskosten, wie sein ausschliesslich technischer Variantenvergleich ergab. Die Gemeinde nahm einen zweiten Anlauf hat nochmals Planer beauftragt, um das kantonale Projekt für das Ortsbild wenigstens zu verbessern. Ohne Ergebnis, denn dazu müssten das Korsett der Rahmenbedingungen überdacht werden.

Gemeinde würde mitzahlen

Um eine Grössenordnung zu geben: Die Gupfenstrasse hat eine Gesamtbreite von 18 m, die vierspurige Autobahn hat 25 m, allerdings mit beidseitigen Pannenstreifen! Dass die Gupfenstrasse je wieder vierspurig werden könnte, ist ausgeschlossen. Allein schon die in kurzer Distanz einmündenden Strassen schliessen das aus. Das Strassenprofil hat also Spielraum.

Heute hat die Gupfenstrasse beidseits Trottoirs. Kaum jemand läuft auf dem Trottoir der bebauten Seite der Gupfenstrasse. Es muss auch niemand dort laufen.

Die Idee deshalb: Dieses Trottoir aufheben und die Fläche nutzen, um den Lärmschutz so auszubilden, dass das Ortsbild nicht zerstört wird. Mit einer deutlich weniger geneigten Böschung statt einer steilen Wand, die einen Tunnel bildet und Lärm zur Sonnmatt reflektiert.

Vor allem möchte die Gemeinde die Lösung auf dem ganzen Abschnitt zwischen der Flawiler- und der Meisenstrasse. Das schützt nicht nur mehr Anstösser, sondern ist auch siedlungsverträglicher als eine Wand, die ohne ersichtlichen Grund irgendwo anfängt und irgendwo aufhört.

Der Gemeinderat hat auch signalisiert, dass er bereit wäre, allfällige Mehrkosten zu tragen. Das Ergebnis: Keine Chance. Der Kanton will einfach nur seine ursprünglich geplante Autobahn-Lärmschutzwand umsetzen.

Neue Führung, integrierter

Die Gemeinde hat jeweils ihre Planungen rasch umgesetzt und dem Kanton überlassen. Um für die anstossenden Eigentümer die Situation nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Sie sind es schlussendlich, die unter der aktuellen Situation leiden.

Und so ganz ohne Gemeinde wird der Kanton seine Lärmschutzwand wohl nicht schaffen. Will er sie bauen, muss ein Weg geschlossen werden, der aus dem Quartier an die Gupfenstrasse reicht. Dazu muss die Gemeinde die Wegklassierung aufheben. Soll sie das?

Wenns diesen Weg zum Trottoir der Gupfenstrasse nicht mehr gibt, gibts definitv keinen Grund mehr, dort ein Trottoir zu haben. Aus Sicht der Gemeinde wäre es höchste Zeit, dass der Kanton Gesamtbetrachtungen macht und nicht nur in Strassen und Einzelaufgaben denkt. Ob die neue Führung des Baudepartements integriertere Lösungsansätze anstrebt?

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