Die Züger Frischkäse AG soll ein Jahr lang ohne Erlaubnis Molkewasser in die Thur abgeleitet haben. Nun muss sich der Vizepräsident vor Gericht verantworten.
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Der CEO der Züger Frischkäse AG, Christof Züger, kandidiert für die FDP für den Nationalrat. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Züger Frischkäse AG soll in Oberbüren Molkewasser in die Thur abgeleitet haben.
  • Dies kann zu einer starken Verschmutzung der Umwelt führen.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert deswegen ein vergleichsweise hohes Strafmass.

Die Züger Frischkäse AG steht aktuell im Fokus der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Mutmasslich soll das Unternehmen eine Menge von rund 61'000 Kubikmeter Molkewasser in die Thur abgeleitet haben.

Der Strafbefehl wurde an Markus Züger ausgestellt, der Vizepräsident des Verwaltungsrats der Firma ist.

Fehlende Bewilligung und hohe Einsparungen

Markus Züger soll es versäumt haben, eine Genehmigung für die Einleitung des Abwassers zu besorgen. Dadurch konnte das Unternehmen mutmasslich rund 73'000 Franken an Entsorgungskosten einsparen.

Gegen den Strafbefehl hat Markus Züger Einspruch eingelegt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Nationalratskandidat mitbeteiligt?

Beim Vizepräsidenten handelt es sich um den Bruder des Geschäftsführers Christof Züger. Dieser kandidiert aktuell für den Nationalrat (FDP).

Auch seine Rolle in dieser Angelegenheit wirft Fragen auf: Als CEO der Firma hätte er von der illegalen Entsorgungspraxis wissen müssen, doch genau wie sein Bruder schweigt auch er.

Molkewasser zeigt starke Konsequenzen

Molkewasser ist ein Nebenprodukt der Käseherstellung und enthält organische Stoffe wie Fette, Proteine und Laktose. Wenn es ungefiltert in Gewässer gelangt, kann es den dortigen Sauerstoffgehalt reduzieren, wie das «Tagblatt» berichtet. Dies führt letztlich zu Konsequenzen wie schlechter Wasserqualität und Fischsterben.

Strafbefehl und mögliche Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 144'000 Franken sowie eine Busse von 10'000 Franken. Hinzu kommen die eingesparten Entsorgungskosten von 73'344 Franken. Der Fall wird voraussichtlich vor das zuständige Kreisgericht gehen.

Martin Anderegg vom St. Galler Amt für Umwelt betont gegenüber dem «Tagblatt»: «Das Urteil zeigt, dass Umweltverschmutzung kein Kavaliersdelikt ist, sondern entsprechend bestraft wird.» Die hohe Strafe soll das Ausmass der Verschmutzung widerspiegeln.

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