Flawiler Teilzonenplan Schändrich Nord untersteht Referendum

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Flawil,

Wie die Gemeinde Flawil schreibt, untersteht der Teilzonenplan Schändrich Nord dem fakultativen Referendum, das vom 6. November bis 15. Dezember 2023 dauert.

Gemeindehaus in Flawil.
Gemeindehaus in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat im Sommer 2017 den Teilzonenplan Schändrich Nord nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt.

Im Sommer 2020 unterstand dieser dem fakultativen Referendum. Es wurde nicht ergriffen.

Wegen einer Praxisänderung des Kantons St.Gallen zur Mitwirkung der Bevölkerung beim Erlass von Teilzonen- und Überbauungsplänen hat der Gemeinderat entschieden, das Verfahren nochmals zu starten.

Nun untersteht der Teilzonenplan Schändrich Nord dem fakultativen Referendum, das bis am 15. Dezember 2023 dauert.

Grundstücke Nummern 1079 und 1080 sollen für einen Neubau eingezont werden

Anfang November 2021 wurde die Bevölkerung von Oberglatt und Burgau an einem Informationsanlass über die Entwürfe des Teilzonenplans und des Sondernutzungsplans Schändrich Nord informiert.

Die Verantwortlichen der Flawiler Firma Brunner Umweltservice AG stellten das beabsichtigte Bauvorhaben vor.

Die Grundstücke Nummern 1079 und 1080 mit einer Fläche von insgesamt rund 10'000 Quadratmetern liegen zwischen Oberglatt und Burgau, zwischen Bahndamm und Wald.

Sie sollen für einen Neubau der Brunner Umweltservice AG eingezont werden.

Die Fläche ist als «Gewerbe-Industriegebiet» vorgesehen

Die rund eine Hektare umfassende Fläche ist im kantonalen Richtplan bereits als «Siedlungsgebiet» bezeichnet und im kommunalen Richtplan als «Gewerbe-Industriegebiet» vorgesehen.

Mit der angestrebten Einzonung der beiden Grundstücke – die Parzelle Nummer 1080 mit gut 9000 Quadratmetern befindet sich im Eigentum der Gemeinde – können die Lastwagenfahrten im Zentrum von Flawil reduziert werden.

Ebenso wird der Betrieb der alteingesessenen Flawiler Firma gestärkt.

Der Teilzonenplan wurde genehmigt

Die am Informationsanlass eingebrachten Anliegen der Anwohner wurden in den Planwerken berücksichtigt.

Danach hat der Gemeinderat den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan Schändrich Nord genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Es ist lediglich eine Stellungnahme eingegangen. Der Rat hat diese ausgewertet, beantwortet und die Planunterlagen nochmals angepasst.

Zudem wurde das Ergebnis der kantonalen Vorprüfung berücksichtigt.

Kompensation der Fruchtfolgeflächen

Aufgrund der kantonalen Vorprüfung hat der Gemeinderat ein bodenkundliches Gutachten zur Kompensation der Fruchtfolgeflächen (FFF) in Auftrag gegeben.

Grosse Teile des Plangebiets sind heute als Fruchtfolgefläche ausgeschieden. Mit der Erstellung der Gewerbehalle und des Lagerplatzes wird eine Fläche von 6335 Quadratmetern Fruchtfolgefläche beansprucht.

Der Verlust dieser Fruchtfolgefläche wird auf dem südlich der Bahnlinie gelegenen Grundstück Nummer 1106 vollumfänglich kompensiert.

Zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren

Im Dezember 2022 wurde ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Innerhalb der gesetzten Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Planunterlagen wurden zudem einer zweiten kantonalen Vorprüfung unterzogen. Das Ergebnis ist in die Planwerke eingeflossen.

Öffentliche Auflage

Vom 11. April bis 10. Mai 2023 lagen die Planunterlagen öffentlich auf.

Während der Auflagefrist sind beim Gemeinderat drei Einsprachen, wovon eine Sammeleinsprache, gegen den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan Schändrich Nord eingegangen.

Der Rat hat die Einsprachen abgewiesen. Nach Ablauf des Referendumsverfahrens können diese Entscheide beim Baudepartement des Kantons St.Gallen angefochten werden.

40-tägige Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan Schändrich Nord genehmigt und den Teilzonenplan für das fakultative Referendum freigegeben.

Am Montag, 6. November, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 15. Dezember 2023, dauert.

Während dieser Zeit liegt der Teilzonenplan Schändrich Nord im Gemeindehaus Flawil im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Zur Verdeutlichung wird der Sondernutzungsplan Schändrich Nord sowie die dazugehörenden Unterlagen beigelegt.

300 Unterschriften für eine Urnenabstimmung sind nötig

Sämtliche Dokumente sind auch – via Publikationsplattform – auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik «Aktuelles – Amtliche Publikationen» aufgeschaltet oder unter der Rubrik «Aktuelles – Projekte» zu finden.

Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.

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