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Flawil SG: Baustopp beendet – Dreifachhalle wird weitergebaut

Gemeinde Flawil
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Beim Neubau der Dreifachhalle in Flawil SG ist eine Einigung erzielt worden. Der Gemeinde verbleiben maximal 880'000 Franken, fertig wird die Halle 2028.

Bauarbeiten Dreifachhalle
Die Bauarbeiten an der Dreifachhalle mit Musikschulzentrum im Feld können weitergehen. - Gemeinde Flawil

Anfang Oktober 2025 wurden am Holzbau des Neubaus «Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld» Delaminierungserscheinungen an den verbauten Blockholzplatten entdeckt. Eine Überprüfung ergab, dass diese die Anforderungen an die Holzbaustatik nicht erfüllen. In der Folge und nach Absprache mit dem Bauingenieur erliess die Baukommission am12. November 2025 einen Baustopp. Neubau Dreifachhalle und Musikschulzentrum – es geht weiter!

Nach intensiven Verhandlungen kann nun weitergebaut werden.

Im vergangenen Januar wurde mit technischen Sitzungen begonnen, um eine statische Ertüchtigung der mangelhaften Blockholzplatten zu erwägen. Es folgten weitere Sitzungen im Monatsintervall. Die Zeit dazwischen wurde jeweils von den Fachleuten für Planung und Berechnungen gebraucht.

Schliesslich resultierte ein statisches und architektonisches Sanierungskonzept, welches aufzeigt, dass eine Ertüchtigung möglich ist, relativ rasch umgesetzt werden kann sowie wesentlich kostengünstiger als ein Rück- und Neubau ist. Hinsichtlich der Lebensdauer und der Einhaltung von Normen (insbesondere den Brandschutz und die Erdbebensicherheit betreffend) wurden dabei keine Konzessionen gemacht. Zudem versicherten die Vertreter von Hauswartdienst, Schulsport, Musikschule und Sportvereinen, dass die nötigen Anpassungen (es ergeben sich schmalere Räume und tiefere Raumhöhen im Bereich von 6 bis 15 cm) den Unterhalt und die Nutzung nicht wesentlich einschränken werden.

Auf dieser Grundlage stimmte der Gemeinderat vor den Sommerferien einer Ertüchtigung im Grundsatz zu. Er teilte die juristische und versicherungstechnische Analyse und beauftragte Christoph Ackermann (Schulpräsident), Pascal Bossart (Bereichsvorsteher Bau und Infrastruktur), René Appert (Bauherrenvertreter) sowie den zugezogenen Rechtsanwalt, Peter Loher, eine Vereinbarung über die Finanzierung der Ertüchtigung auszuhandeln und abzuschliessen.

Einigung zustande gekommen

Über die Sommerferienzeit konnte mit den involvierten Unternehmen und deren Versicherungen eine Einigung erzielt werden. Demnach ergeben sich aus der Ertüchtigung selbst keine unmittelbaren Mehrkosten für die Gemeinde. Von den Mängelfolgekosten verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil (im Umfang von schätzungsweise maximal 880’000 Franken) bei der Gemeinde.

Es handelt sich dabei schwergewichtig um Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums – sie werden mit netto 270'000 Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden.

Weiter sind es projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zulasten des Bauprojektes einen Nachtrags￾kredit in der Höhe von 300 000 Franken gesprochen.

Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von CHF 250'000 Franken – derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.

Die Parteien haben die Vereinbarung Anfang September unterzeichnet. Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.

Es geht weiter

Die Gemeinde ist unter den gegebenen Umständen erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. Laut Rechtsanwalt Peter Loher hätte die prozessuale Durchsetzung von Forderungen voraussichtlich zu einem mehrjährigen, kostenintensiven Gerichtsverfahren geführt, dessen Ausgang von einem umfangreichen – und zu einem gewissen Grad natürlich auch ungewissen – Beweisverfahren abhängig gewesen wäre. Alleine die dadurch praktisch unumgängliche massive Verzögerung des Bauvorhabens hätte Folgekosten in erheblicher Höhe ausgelöst.

Angesichts dieser Perspektiven war die ausgehandelte Vereinbarung auch seines Erachtens zu empfehlen. Dem gegenüber ermöglicht die nun erzielte Einigung noch in diesem Herbst eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Zuerst erfolgt die statische Sanierung.

Nach deren Abnahme können im März 2027 die Arbeiten wieder dort aufgenommen werden, wo sie im November 2025 gestoppt worden sind. Der ursprüngliche Zeitplan erfährt so eine rund 16-monatige Verzögerung. Eine Übergabe der fertigen Turnhalle an die Vereine und die Schule ist für den Frühling 2028 geplant.

«Unser Ziel war es immer, möglichst rasch eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit zu erwirken, um der (Musik)Schule sowie den Vereinen, die neuen Räume in absehbarer Zeit übergeben zu können und gleichzeitig der Gemeinde möglichst wenig Zusatzkosten aufzubürden.” zeigt sich Christoph Ackermann erleichtert über das Ergebnis der mit viel Aufwand erarbeiteten Lösung.

Mängelfolgekosten – kurz erklärt

Firma A liefert und installiert für eine Bauherrin im Rahmen eines Werkvertrages Waschmaschinen, hergestellt von Firma B, bei welchen trotz sorgfältiger Prüfung keine Mängel erkennbar sind. Nach kurzer Zeit ist eine Maschine defekt und es entsteht zusätzlich ein Wasserschaden (Mangelfolgeschaden). Firma A muss die Waschmaschine auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen.

Es ist an ihr, diese Kosten bei Firma B zurückzufordern (Regress). Für den Wasserschaden haftet Firma A demgegenüber nur, falls ein Verschulden vorliegt. Ansonsten hat die Bauherrin die Kosten zur Behebung des Wasserschadens (Mängelfolgekosten) zu tragen.

Den Hersteller der Maschine, also Firma B, kann sie grundsätzlich nicht direkt belangen, weil sie mit diesem in keinem Vertragsverhältnis steht.

Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept Statik wurde von Holzbauingenieur Matthias Eisele und seinem Team, Merz Kley Partner, Dornbirn erstellt. Er verantwortet bereits das ursprüngliche Projekt. Nun zeigt er mit dem Sanierungskonzept Statik auf, dass die Blockholzplatten sowohl, wo sie horizontal in Decken, als auch, wo sie vertikal in Wände verbaut worden sind, durch das Aufbringen von Kertostreifen sowie Verschraubungen verstärkt und ausgesteift werden können.

Stromtarife 2027: Energiepreise bleiben stabil, Tarifstruktur wird modernisiert

Die Technischen Betriebe Flawil (TBF) führen eine neue Tarifstruktur ein, welche die veränderten Anforderungen des Stromsystems berücksichtigt. Darin enthalten ist ebenfalls ein Wahltarif für die Rücklieferung von Solarstrom. Die jährlichen Stromkosten im Jahr 2027 steigen für einen Haushalt in Flawil im Durchschnitt um CHF 25 (+1,8 Prozent).

Neue Tarifstruktur als Konsequenz der Energiewende

Die Stromversorgung befindet sich im Wandel. Die Stromproduktion wird zunehmend erneuerbar und dezentral, während neue Anwendungen wie Elektromobilität, Wärmepumpen und Batteriespeicher die Verbrauchsprofile verändern. Gleichzeitig verfügen Kundinnen und Kunden heute über deutlich mehr Möglichkeiten, ihren Stromverbrauch aktiv zu steuern.

Vor diesem Hintergrund führen die TBF per 2027 eine überarbeitete Tarifstruktur ein. Neu wird der Netznutzungstarif über den gesamten Tag vereinheitlicht. Gleichzeitig wird für Haushaltskunden erstmals ein Leistungstarif eingeführt.

Dadurch wird die gleichzeitig beanspruchte Leistung in den Stromkosten stärker berücksichtigt. Kundinnen und Kunden, die ihre Lasten zeitlich verteilen und hohe Leistungsspitzen vermeiden, können dadurch ihre Netzkosten aktiv beeinflussen.

Auch die Tarifzeiten werden an die neuen Markt- und Produktionsverhältnisse angepasst. Da tagsüber zunehmend kostengünstiger Solarstrom verfügbar ist, gelten künftig die Stunden zwischen 07.00 und 19.00 Uhr als Niedertarif. Die Zeit zwischen 19.00 und 07.00 Uhr wird neu dem Hochtarif zugeordnet.

Die Wochenenden bleiben weiterhin durchgehend im Niedertarif.

Neuer Rückliefertarif für Solarstrom

Mit dem weiteren Ausbau der Photovoltaik steigen die Anforderungen an die Vermarktung und Bewirtschaftung dezentral produzierter Energie. Die gesetzlich vorgegebene Rückliefervergütung wird ab 2027 noch stärker an den effektiven Marktpreisen ausgerichtet.

Als Alternative führen die TBF einen eigenen Rückliefertarif für Photovoltaikanlagen ein. Dieser bildet den zeitabhängigen Wert des eingespeisten Stroms auf verständliche Weise ab und bietet Produzentinnen und Produzenten damit eine technisch einfache und wirtschaftlich attraktive Möglichkeit, ihre Rücklieferung zu optimieren.

Moderate Auswirkungen auf die Haushaltskosten

Insgesamt bleiben die Auswirkungen auf die Stromrechnung überschaubar. Für einen Standardhaushalt mit dem ElCom-Verbrauchsprofil H4 erhöhen sich die jährlichen Stromkosten im Durchschnitt um rund 1,8 Prozent. Dies entspricht zusätzlichen Kosten von etwa CHF 25 pro Jahr.

Wie die Tarife der TBF im Vergleich zu anderen Werken in der Schweiz positioniert sind, kann auf der Webseite der ElCom unter strompreis.elcom.admin.ch eingesehen werden.

Unter tbflawil.ch Bereiche Strom Produkte/Preise steht das Tarifblatt 2027 zum Download bereit. Dort sind auch weitere Informationen zum neuen Rückliefertarif für Solarstromproduzentinnen und -produzenten zu finden.

Gerne nehmen sich die Technischen Betriebe Flawil auch im Rahmen der regelmässigen TBF Energie-Cafés Zeit, um Fragen und Anliegen rund um die Stromtarife 2027 zu klären. Die genauen Termine werden jeweils im FLADE-Blatt und tbflawil.ch publiziert. Die TBF danken für das Interesse und freuen sich auf den persönlichen Austausch.

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