Vier Projekte wurden in Flawil genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.
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 Der Gemeinderat hat vier Projekte genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben: Erlass Sondernutzungsplan Baulinie Waldabstand Spitalweg, Aufhebung Überbauungsplans Meiersegggebiet, Anpassung Richtplan Mittlerer Botsberg und Erlass Teilstrassenplan Feldhofstrasse.

Erlass Sondernutzungsplan Baulinie Waldabstand Spitalweg

Das bestehende Spitalgebäude soll durch den Neubau eines Kompetenzzentrums für Gesundheit, Therapie und spezialisierte Langzeitpflege (GTP Flawil) ersetzt werden. Um eine städtebaulich optimale Nutzung des Grundstücks Nummer 982 zu ermöglichen, soll der Waldabstand nach Norden festgelegt werden.

Dies erfolgt mit einem Sondernutzungsplan, noch bevor die detaillierte Planung des Neubaus beginnt. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Baulinie Waldabstand Spitalweg genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Aufhebung Überbauungsplan Meiersegggebiet

Die Aufhebung des Überbauungsplans Meiersegggebiet steht ebenfalls im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Kompetenzzentrums für Gesundheit, Therapie und spezialisierte Langzeitpflege in Flawil. Das Spitalareal wird durch den Überbauungsplan Meiersegggebiet aus dem Jahre 1935 überlagert.

Der bestehende Bebauungsplan wurde weitestgehend umgesetzt, weshalb das Planwerk aus Sicht des Gemeinderats aufgehoben werden kann. Der Rat hat die Absicht zur Aufhebung des Überbauungsplans Meiersegggebiet für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Anpassung Richtplan Mittlerer Botsberg

Für die Arealentwicklung zwischen der Wilerstrasse und dem Buebentalerbach (Mittlerer Botsberg) verlangt der kommunale Richtplan, dass die Entwicklung des Gewerbe-Industriegebiets an der Wilerstrasse über einen Sondernutzungsplan erfolgen muss.

Die Botsberg Immo AG erarbeitet derzeit im Dialogverfahren mit der Bau- und Infrastrukturkommission ein Arealentwicklungskonzept für die Grundstücke Nummern 10, 11 und 3347. Der Gemeinderat ist bereit, auf einen Sondernutzungsplan für das in der Wohn- und Gewerbezone gelegene Areal zu verzichten und das betreffende Objektblatt im kommunalen Richtplan entsprechend anzupassen.

Die Grundeigentümer verpflichten sich im Gegenzug vertraglich zu einer vorzüglichen, ortsbaulichen Lösung und einer qualitativ hochwertigen architektonischen Umsetzung. Der Rat hat die Anpassung des kommunalen Richtplans (Objektblatt S. 1.1.1 «Wohngebiet Mittlerer Botsberg») genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Erlass Teilstrassenplan Feldhofstrasse

Die Feldhofstrasse ist eine Gemeindestrasse 1. Klasse. Die Grundeigentümerin des Grundstücks Nummer 687 an der Feldhofstrasse plant einen Um- und Erweiterungsbau, für den eine ausreichende Erschliessung geschaffen werden muss. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben soll die Gewerbeliegenschaft über die Grundstücke Nummern 984, 2973 und 2974 erschlossen werden.

Die neue Erschliessungsstrasse soll als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert werden. Der Gemeinderat hat den dafür notwendigen Teilstrassenplan genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Unterlagen liegen auf

Die Unterlagen der vier erwähnten Projekte liegen im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im dritten Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Alle Dokumente sind zudem auf der Website unter der Rubrik «Aktuelles, Projekte» aufgeschaltet.

Das Mitwirkungsverfahren dauert bei allen vier Projekten vom 18. Oktober bis 29. Oktober 2021. Anregungen sind an folgende Adresse zu richten: Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, oder per E-Mail.

Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren werden der Erlass des Sondernutzungsplans Baulinie Waldabstand Spitalweg, die Aufhebung des Überbauungsplans Meiersegggebiet, die Anpassung des Richtplans Mittlerer Botsberg sowie der Erlass des Teilstrassenplans Feldhofstrasse durch den Gemeinderat nochmals diskutiert, beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

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