Flawil: Am Frühlingsmarkt gilt Maskenpflicht
Samstag ist Markttag. Der Flawiler Frühlingsmarkt vom 1. Mai 2021 wird als reiner Warenmarkt durchgeführt.
Auf Chilbibahnen und Verpflegungsstände (Take-away) wird verzichtet. Im Marktbereich auf der Bahnhofstrasse gilt unter anderem eine generelle Maskenpflicht. Ausserdem ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Gemeinde Flawil, die Marktfahrenden sowie das einheimische Gewerbe freuen sich auf die Besucherinnen und Besucher und hoffen, mit der Durchführung des Frühlingsmarkts einen kleinen Schritt zurück zur Normalität zu ermöglichen.