Ein Konzept zur Unterstützung des Flawiler Vereinslebens
Die Flawiler Vereine prägen das kulturelle, gesellschaftliche und sportliche Leben der Gemeinde Flawil. Die Gemeinde Flawil unterstützt deshalb die Vereine.

In der Gemeinde Flawil gibt es heute knapp 100 Vereine. Sie tragen ganz entscheidend zur Lebendigkeit der Gemeinde bei. Doch die Vereine geraten immer mehr unter Druck.
Auf der einen Seite verändert sich die traditionelle Bindung ihrer Mitglieder, auf der anderen Seite werden an die ehrenamtlichen Führungspositionen immer höhere Ansprüche gestellt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, welch wichtige Rolle ein aktives Vereinsleben für die Lebensqualität der Bevölkerung spielt.
Deshalb hat er als Vision 2030 definiert, dass Flawil ein aktives und attraktives Vereinsleben hat. Um dieser Vision einen Schritt näher zu kommen, hat der Rat die Erstellung eines Konzepts zur Unterstützung des Vereinslebens als Legislaturziel 2017–2020 definiert.
Ergebnisse der Vereinskonferenz
An einer Vereinskonferenz haben die Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter die Herausforderung der Vereine erörtert, die Bedürfnisse der Vereine evaluiert und die Möglichkeiten einer konkreten Vereinsunterstützung der Gemeinde diskutiert. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Interessengemeinschaften Kultur, Freizeit und Sport haben in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der gemeinderätlichen Kommission Kultur, Freizeit und Sport (KFS-Kommission) die Ergebnisse der Vereinskonferenz beraten und gewichtet.
Es haben sich daraus die Themenschwerpunkte Koordination, Projekte, Administration, Infrastruktur, Werbung/Öffentlichkeitsarbeit und Finanzen ergeben.
Konkrete und angedachte Massnahmen
Mit dem nun vorliegenden Konzept «Vereinsunterstützung 2020+» wurde die Grundlage erarbeitet, wie Vereine durch die Gemeinde unterstützt werden können. Mit konkreten oder angedachten Massnahmen in diesem Konzept zeigt der Gemeinderat auf, wie die Bedürfnisse der Vereine bestmöglich erfüllt werden können.
Der administrative und finanzielle Aufwand für die Vereinsunterstützung muss sich jedoch seitens der Gemeinde Flawil in Grenzen halten.
Drei Säulen
Eigenleistungen der Vereine vorausgesetzt, unterstützt die Gemeinde Flawil Vereine mit gemeinnützigen, wohltätigen, sozialen, kulturellen, sportlichen und anderen ideellen Zwecken. Die Vereinsunterstützung der Gemeinde beruht auf den drei Säulen materielle, immaterielle und finanzielle Unterstützung.
Zur materiellen Unterstützung gehören eine kostengünstige Infrastruktur, die Koordination, die Bewilligungspraxis, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Die immaterielle Unterstützung sieht die Leistungen «Würdigung Freiwilligenarbeit» sowie «Coaching und Weiterbildungen» vor.
Und die finanzielle Unterstützung umfasst Kinder- und Jugendförderbeiträge, jährliche Vereinsbeiträge, ausserordentliche Vereinsbeiträge sowie einmalige Beiträge. In erster Linie werden Vereine mit Sitz in der Gemeinde Flawil unterstützt.
Sie haben sich zudem aktiv in der Interessengemeinschaft Kultur, Freizeit oder Sport der Gemeinde Flawil zu beteiligen und müssen darin Einsitz nehmen. Vereine ohne Sitz in der Gemeinde Flawil werden nur unterstützt, wenn eine verhältnismässig hohe Anzahl Mitglieder in Flawil gesetzlichen Wohnsitz hat.
Vereine mit einem kommerziellen, religiösen, parteipolitischen, unethischen oder kriminellen Fokus werden nicht unterstützt.
Öffentliche Vernehmlassung
Dem Gemeinderat sind die Mitwirkung der Bevölkerung sowie der Einbezug der Parteien, Verbände, Vereinigungen und Vereine wichtig. Aus diesem Grund hat er das Konzept «Vereinsunterstützung 2020+» zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben.
Diese dauert vom 1. März 2020 bis 30. April 2020. Daran kann jedermann teilnehmen. Die Parteien, Verbände, Vereinigungen und Vereine werden mit den Vernehmlassungsunterlagen bedient. Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auch auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Vernehmlassungen» zu finden.
Der Antwortbogen kann direkt via Website eingereicht werden. Stellungnahmen sind bis spätestens 30. April 2020 per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg der Gemeinde Flawil, Ratskanzlei, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird die KFS-Kommission dem Gemeinderat das weitere Vorgehen beantragen.






