

Doch kein reines Gewerbegebäude im Uzwiler Fliegenweg

Vom 21. Februar bis zum 19. März 2022 ist die Bevölkerung von Uzwil eingeladen, Mitwirkungsbegehren zum Sondernutzungsplan «2. Änderung Gestaltungsplan Fliegenweg » per E-Mail einzureichen. Die Planunterlagen sind auf der Gemeindehomepage unter «Mitwirkung» abrufbar oder können im Gemeindehaus am Stickereiplatz 1 in Uzwil eingesehen werden.
Darum geht es bei der Änderung des Gestaltungsplans
Der Gestaltungsplan Fliegenweg vom 17. Oktober 1990 sieht eine Wohnüberbauung mit einem Gewerbegebäude an der nordöstlichen Ecke vor. Mit Ausnahme des Gewerbegebäudes auf den Grundstücken 3527 und 3553 wurde der Gestaltungsplan seither wie vorgesehen umgesetzt.
Aufgrund der geänderten Bedürfnisse soll anstelle des Gewerbegebäudes ein Mehrfamilienhaus mit der Option von Gewerbeflächen im Untergeschoss realisiert werden. Der Gestaltungsplan soll entsprechend angepasst werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation auf der Publikationsplattform. Weitere Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindehomepage.