Degersheim informiert über das Sanierungsprojekt Hauptstrasse
Wie die Gemeinde Degersheim berichtet, ist die Hauptstrasse im Zentrum von Degersheim eine Staatsstrasse und befindet sich im Eigentum des Kantons.

Nachdem das Sanierungsprojekt der Hauptstrasse im Januar 2021 öffentlich aufgelegt wurde, geht es nun im nächsten Verfahrensschritt um die Bereinigung der Einsprachen. Anschliessend folgen die Landerwerbsverfahren und das Submissionsverfahren. Erst danach kann die Sanierung umgesetzt werden.
Die Hauptstrasse im Zentrum von Degersheim ist eine Staatsstrasse und befindet sich im Eigentum des Kantons. Entsprechend ist auch dieser für das Sanierungsprojekt zuständig.
Bis der Kanton dieses oder auch andere ähnliche Projekte umsetzen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Neben den politischen Entscheidungen sind auch diverse Rechtsverfahren durchzuführen und schlussendlich die Bauarbeiten zu organisieren.
Antrag im Jahr 2014
Nachdem 19 Personen gegen Teile des Projektes Einsprache erhoben haben, wird alleine das mittlerweile aufgenommene Einspracheverfahren eine beachtliche Zeit in Anspruch nehmen.
Mit einem Antrag des Gemeinderates im Jahr 2014 hat das Projekt zur Sanierung der Hauptstrasse seinen Lauf genommen. Nach den planerischen Vorarbeiten und der Erstellung der Kostenvoranschläge begann im März 2019 der politische Prozess.
Neben der Zustimmung zum Projekt musste der Gemeinderat dem Kanton auch die Übernahme der für die Gemeinde anfallenden Kosten zusichern. Erst danach genehmigte die Regierung des Kantons St.Gallen das Sanierungsprojekt abschliessend.
Zustimmung durch Kantonsregierung im Januar 2021
Im Januar 2021 konnten nach dem zustimmenden Entscheid der Kantonsregierung die Planverfahren an die Hand genommen werden. Sanierungsprojekt und Teilstrassenplan wurden im Januar 2021 für das Einspracheverfahren öffentlich aufgelegt und anlässlich einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt.
Die innert Frist beim Kanton eingereichten Einsprachen zeigen auf, dass an diversen Orten Klärungsbedarf besteht. Die nun stattfindenden Einspracheverhandlungen vor Ort sollen einerseits Klarheit schaffen, andererseits aber zu einvernehmlichen Lösungen führen, um ein langwieriges Rechtsverfahren umgehen zu können.
Landerwerb ist notwendig
Obwohl die Hauptstrasse und die beiden Trottoirs bereits heute den gesamten Platz zwischen den beiden Häuserzeilen einnehmen, ist nicht die gesamte asphaltierte Fläche im Eigentum des Kantons. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Bestimmungen ist es nun aber nötig, dass dieser die gesamten, für die Trottoirs und Strasse benötigten Flächen, in sein Eigentum übernimmt.
Entsprechend ist ein Landerwerb bei verschiedenen Grundstücken nötig. Mit dem Auflageverfahren wurden die betroffenen Grundeigentümer bereits über den beabsichtigten Landerwerb in Kenntnis gesetzt. Das Landerwerbsverfahren kann jedoch erst nach Abschluss des Einspracheverfahrens an die Hand genommen werden.
Submissions- oder Vergabeverfahren als letztes Verfahren
Als letztes Verfahren erfolgt das Submissions- oder Vergabeverfahren, aufgrund dessen die ausführenden Unternehmen bestimmt werden. Erst danach kann die Umsetzungsplanung an die Hand genommen und schlussendlich mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden. Wie viel Zeit die noch anstehenden Verfahren in Anspruch nehmen, ist schwer vorherzusagen.
Es ist aber davon auszugehen, dass die Bauarbeiten nicht vor 2023 in Angriff genommen werden können. Wer sich bis dahin noch einmal über das Sanierungsprojekt informieren lassen will, hat die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung anzusehen. Diese ist auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Degersheim aufgeschaltet.