Änderungen der Leistungsbeurteilung an Flawiler Schulen
Mit Beginn des Schuljahres 2021 wird die Beurteilung der schulischen Leistungen an den Lehrplan der Volkshochschule Flawil angepasst.

Seit Sommer 2017 ist der Lehrplan Volksschule in Kraft. Wie die Gemeinde mitteilt, wird dieses Schuljahres die Beurteilung der schulischen Leistungen daran angepasst. Auffälligste Neuerung ist dabei der Wechsel zum Jahreszeugnis im Kindergarten und in der Primarschule.
Ursprünglich hätten die Änderungen bereits im vergangenen Schuljahr eingeführt werden sollen. Aber die Corona-Pandemie hat diesem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Trotzdem haben sich die Flawiler Lehrpersonen seit vergangenem Herbst im Rahmen von Weiterbildungen sorgfältig auf die Neuerungen vorbereitet.
Bewertung von Leistungen
Für die Bilanzierung des Leistungsstands im (Jahres)zeugnis gilt neu folgender Grundsatz: weg vom Rechnen mit Noten und Notendurchschnitten, hin zu einer Gesamtbeurteilung von Lernsituation, Leistungsstand und Lernentwicklung.
Die Grundlage für die Bilanzierung des Leistungsstands bildet eine Sammlung von Leistungsnachweisen, welche eine Information über den Grad der Lernzielerreichung aufweisen.
Die Formen, mit welchen Schülerinnen und Schüler über den Grad der Lernzielerreichung informiert werden, sind vielfältig. Dazu gehören gleichermassen Noten und alternative Formen wie Prädikate, Symbole, ein Bericht oder eine mündliche Rückmeldung.
Kindergarten und Primarschule erhalten Zeugnisse
Im Kindergarten und in der Primarschule erhalten die Kinder am Ende eines Schuljahres ein Jahreszeugnis. Noten im Zeugnis gibt es ab der 2. Klasse der Primarschule. Auf der Oberstufe gibt es wie bis anhin jedes Semester ein Zeugnis. Im Kindergarten, in der Primarschule und in der Oberstufe wird im Zeugnis ein Beiblatt geführt.
Darin werden die (Frei)fächer ausserhalb der obligatorischen Lektionentafel (zum Beispiel Instrumentalunterricht) sowie Religion aufgeführt und weitere im Schulkontext erbrachte Leistungen (zum Beispiel Begabtenförderung, Zertifikate wie DELF, ECDL und First oder die Mitgliedschaft im Schülerinnen- und Schülerrat) bewertungsfrei dokumentiert. Nicht alle Schülerinnen und Schüler werden ein Beiblatt erhalten.
Beurteilungsgespräche mit den Eltern
Wie bisher findet mindestens einmal jährlich ein Beurteilungsgespräch statt. Darin besprechen Eltern, ihr Kind und die Klassenlehrperson gemeinsam die schulische Situation. Die Eltern werden von der Klassenlehrperson umfassend über das Lernen ihres Kindes informiert.
Ausserdem wird gemeinsam das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten besprochen. Darunter fallen Aspekte wie Selbständigkeit oder Zusammenarbeit. Die Einschätzung erfolgt durch ein kantonal vorgegebenes Formular, das aber nicht Bestandteil des Zeugnisses ist. Schliesslich wird beim Beurteilungsgespräch jeweils auch ein Ausblick auf die weitere Schullaufbahn des Kindes gemacht.
Informationen für die Eltern
Die Eltern werden im Rahmen der Elternabende bei der Klassenlehrperson ihres Kindes über die Neuerungen im Detail informiert. In diesem Rahmen wird auch der Informationsflyer des Kantons St. Gallen abgegeben. Eine umfassende Erläuterung ist auch auf der Website des Kantons St. Gallen zu finden.