Sagogn informiert zur Verlängerung der Zertifikatspflicht

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Wie die Gemeinde Sagogn mitteilt, gilt ab 1. Dezember 2021, null Uhr, bis zum 28. Februar 2022, 24 Uhr, die Verlängerung der Zertifikatspflicht für Besucher.

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Die Covid-Zertifikat-App des Bundes. - Keystone

Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, null Uhr, bis zum Montag, 28. Februar 2022, 24 Uhr, gilt in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundesrats: Das gezielte und wiederholte, mindestens zweimal wöchentliche Testen für das ungeimpfte oder nicht genesene Personal der Spitäler, Kliniken, Angebote für die stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten und betagten Personen, Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche und Kindertagesstätten ist obligatorisch.

Ausgenommen sind die Institutionen der Sonderschulung im Bereich Volksschule sowie Wohnheime im Bereich der beruflichen Grundbildung, der Mittelschulen sowie der Tertiärstufe.

Gültiges Zertifikat vorweisen

Für Besucher dieser Einrichtungen gilt die Pflicht vor dem Einlass ein gültiges Zertifikat (das Ergebnis eines Betriebstests oder eines sonst von den Behörden oder zuständigen Instanzen zugelassenen Tests ist dem Zertifikat gleichgestellt) vorzuweisen.

Nicht als Besuch gewertet werden das Bringen und Abholen der Kinder in Kindertagesstätten durch die Erziehungsberechtigten.

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